Ersatzwahl für ein Mitglied der Steuerkommission vom 22. September 2024 für den Rest der Amtsdauer 2022/2025; Stille Wahl Für die vorstehend erwähnte Ersatzwahl vom 22. September 2024 wurden während der Anmeldefrist gleich viele oder weniger Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben waren.
Da die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertrifft, wird gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) in stiller Wahl als gewählt erklärt: Ersatzmitglied Steuerkommission ► Märki Karin, 1967, Hiltenrain 124, 5077 Elfingen
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Personalausflug- Verwaltung geschlossen Am Donnerstag, 19. September 2024 findet der diesjährige Personalausflug statt. Aus diesem Grund sind die Gemeindeverwaltung, das regionale Steueramt Böztal-Zeihen sowie die Werkdienste Böztal geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Baubewilligungen
Anlässlich einer Sitzung vom 27. August 2024 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt:
Oswald Ueli, Elfingen; Dacherweiterung für PV-Anlage
Heuberger Martin und Sibylle, Bözen; Ersatz Heizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe
Fuchs Bruno, Bözen; Carporterweiterung
Treier Sabrina und Stefan, Effingen; Anbau Sitzplatzverglasung
Strebel René, Effingen; Ersatz Elektroheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung)
Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5856, Trottenacker 349
Bauherrschaft: Franziska und Michael Hofer, Bühlweg 2, 5076 Bözen
Projektverfasser: Franziska und Michael Hofer, Bühlweg 2, 5076 Bözen
Grundeigentümer: Franziska und Michael Hofer, Bühlweg 2, 5076 Bözen
Bauobjekt: Neubau Gartenpavillon
Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2969, Bühlweg 2
Öffentliche Auflage vom 06. September 2024 bis 07. Oktober 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Terminvereinbarung notwendig.
Einwendungen: sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat Böztal
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Nachrichten aus Böztal: Ersatzwahl für die Regionale Steuerkommission vom 22. September 2024 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist \ Gesamtrevision Nutzungsplanung Böztal; Räumliches Entwicklungsleitbild (REL...
Am diesjährigen dreitägigen Sommerferienplausch der reformierten Kirchge-meinde Bözen konnte das Leiterteam 35 neugierige und fröhliche Kinder beim Kirchgemeindehaus in Empfang nehmen und begrüssen.
Nachrichten aus Böztal: Rechtskräftige Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung \ Mariä Himmelfahrt; Verwaltung geschlossen \ Ersatz Kehrichtabfuhr am 15. August 2024 \ Baugesuche