Publikationen der Gemeinde Böztal
Von: Gemeinde Böztal
Nachrichten aus Böztal: Neue Kehrichtmarken Böztal \ Kickboard auf Gemeindekanzlei abgegeben \ Leerwohnungszählung \ Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern
Neue Kehrichtmarken Böztal
Die Kehrichtmarken für 35 Liter und 60 Liter sind bald aufgebraucht.
Die neuen Marken werden Sie demnächst im Volg Bözen und Hornussen, im Dorfladen Elfingen und auf der Gemeindekanzlei beziehen können. Die «alten» Marken haben weiterhin ihre Gültigkeit und können in allen Ortsteilen verwendet werden.
Für 17 Liter und 110 Liter Kehrichtsäcke und Containerplomben werden weiterhin die alten Marken aus den Ortsteilen verkauft.
Der Bestand ist noch sehr gross, neue Marken werden erst folgen, wenn dieser aufgebraucht ist.
Kickboard auf Gemeindekanzlei abgegeben
Auf der Gemeindekanzlei in Bözen wurde ein Kickboard in den Farben türkis-orange-rosa abgegeben. Sicher wird dies von der Eigentümerin schon vermisst.
Bitte melden Sie sich während den Schalteröffnungszeiten oder unter 062 865 35 85.
Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein.
Als Leerwohnungen, bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (01. Juni 2022) unbesetzt, aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag (01. Juni 2022) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden
Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zum Ende geführt wird.
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Wir bitten Sie, der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2022, allfällige Leerwohnungen per Mail an kanzlei@boeztal.ch oder mittels schriftlicher Mitteilung in den Gemeindebriefkasten zu melden.
Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an. Wir danken für Ihre Mithilfe.
Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern
Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, gemäss § 110 BauG vom 01. April 1994 und § 45 Abs. 1 ABauV, überhängende Äste auf die Höhe von mindestens 4.50 m über Strassen und 2.50 m über Gehwegen zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken etc., an Einmündungen und Strassenabzweigungen, die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0.80 m und 3.00 m gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand von mindestens 2.00 m ab Fahrbahnrand zugelassen.
Für Hecken und Sträucher gelten folgende vom Strassenmark gemessene Abstände: - bis zu 80 cm Höhe: gegenüber Kantonsstrassen 1.00 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm - von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe und für einzelne Bäume: gegenüber Kantonsstrassen 2 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm.
Liegt ein Geh- und Radweg neben der Fahrbahn, ermässigen sich die vorgeschriebenen Abstände für einzelne Bäume um 1.00 m und der Abstand für Hecken und Sträucher wird aufgehoben. Die Pflanzungen sind stets mindestens auf das Strassen- resp. Gehwegmark zurückzuschneiden. Wo nötig, sind die Pflanzungen zu versetzen. (Strassenmark = nicht Wasserstein).
Das Zurückschneiden soll bis zum 31. Mai 2022 vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt ist der Regionale Unterhaltsbetrieb berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineingewachsene Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige und auf Rechnung der Grundeigentümer zurückschneiden.
Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann der Regionale Unterhaltsbetrieb nicht haftbar gemacht werden.
Die Gemeinderäte hoffen auf die verständnisvolle Mithilfe der Grundstückbesitzer.
Gemeinde Böztal
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