Publikationen der Gemeinde Bözen
Von: Gemeinde Bözen
Nachrichten aus Bözen: Untersuchung der Verkehrssituation \ Zukunft Elektra Bözen; Informationsanlass \ Save the Date: Seniorenreise 2020 \ Daten Mittagstisch der Pro Senectute \ Bauwesen; erteilte Baubewilligungen Bözen \ Littering \ Privater Müll in Friedhofcontainern \ Ausfüllen der Steuererklärung für Jungbürger \ Leinenpflicht für Hunde
Untersuchung der Verkehrssituation
Im Dezember 2019 hat der Gemeinderat Bözen die Bevölkerung eingeladen, bei der Schwachstellenanalyse mitzuwirken.
Es sind viele Hinweise und Vorschläge eingegangen. Der Gemeinderat dankt allen für die wertvolle Mitarbeit. Die Eingaben werden nun mit einem Verkehrsplaner ausgewertet und Lösungsvorschläge erarbeitet.
Der Gemeinderat wird die Bevölkerung nach Abschluss der Verkehrsplanung zu einem Informationsanlass einladen.
Zukunft Elektra Bözen – Informationsanlass
Stetig steigende Anforderungen, wie beispielsweise die absehbare Strommarktöffnung; die hohen Aufwendungen für Kleinst-Energieversorgungsunternehmen verlangen eine Überprüfung der Strategie der Elektra. Daher tätigt der Gemeinderat Bözen, zusammen mit der technischen Kommission, aktuell Abklärungen über die Zukunft der Elektra und lädt die Bevölkerung am 02. April 2020 um 19.30 Uhr zu einem Informationsabend im Gemeindesaal ein.
Save the Date: Seniorenreise 2020
Am Donnerstag, 03. September 2020 findet der alljährliche Seniorenausflug der Gemeinden Bözen, Effingen und Elfingen statt.
Die Seniorinnen und Senioren werden gebeten, sich diesen Termin bereits heute zu reservieren. Wie gewohnt folgen die persönlichen Einladungen bis Ende Juli 2020.
Die Gemeinderäte freuen sich auf viele Teilnehmer /-innen und einen schönen Ausflug.
Daten Mittagstisch der Pro Senectute
Die nächsten Mittagstische finden am 05. März 2020 im Restaurant Bären sowie am 02. April 2020 im Restaurant Post jeweils um 12.00 Uhr statt.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Margrith Vock (062 876 10 26) und Agatha Weiss (062 875 13 50) gerne zur Verfügung.
Pro Senectute
Bauwesen / Erteilte Baubewilligungen Bözen
- Einwohnergemeinde Bözen, Sanierung Schulhaus, Schulstrasse 1
- Egli Pascal und Obrist Sabine, Erstellung Sichtschutz, Steinler 2
- Joss Marc und Monika, verglaster Sitzplatz, Kirchweg 22
Littering kann mit Busse bestraft werden
Vermehrt müssen die Gemeinderäte feststellen, dass besitzerlose Gegenstände (Möbel, Fahrräder...) auf dem Gemeindegebiet deponiert werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, die eigenen Besitzgüter nicht einfach auf dem Gemeindegebiet zu deponieren / entsorgen / entfernen.
Jede Gemeinde hat ein Abfallreglement. Die Gemeinderäte können im Anwendungsbereich dieser Reglemente Strafbefehle und Bussen aussprechen.
Die aktuellen Versionen der genannten Reglemente sind auf der Webseite der Verwaltung 3plus (www.verwaltung3plus.ch) aufgeschaltet.
Privater Müll in Friedhofcontainern
Dem Unterhaltsbetrieb ist vermehrt aufgefallen, dass die Container bei den Friedhofanlagen als Entsorgungsstelle für privaten Müll genutzt wird.
Der Bevölkerung wird für die künftige Unterlassung gedankt. Sollten Beobachtungen gemacht werden, dankt die Verwaltung für entsprechende Mitteilungen.
Ausfüllen der Steuererklärung für Jungbürger
Das Regionale Steueramt der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen, Zeihen lädt die Jungbürger Ende März 2020 herzlich zu einem Steuererklärungskurs ein.
Die Veranstaltung findet im Gemeindehaus Hornussen statt. Die Jungbürger erhalten eine persönliche Einladung.
Ziel des Kurses ist es, Berührungsängste mit der Materie „Steuern“ abzubauen und eine gute Basis zu schaffen, womit auch das Ausfüllen von zukünftigen Steuererklärungen ein Kinderspiel sein wird. Die Teilnehmer erfahren, wie man eine Steuererklärung mit dem Programm „Easy-Tax“ richtig ausfüllt und können nach einer Einführung gleich selber ihre persönliche Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfüllen und Fragen stellen. Es wird ein eigener Laptop benötigt.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Leinenpflicht für Hunde
Wir möchten Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand der Hund an der Leine zu führen ist. Dieses Obligatorium ist gestützt auf den § 19, Abs.1 und 2 des Jagdgesetzes, sowie § 21, Abs.1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kanton Aargau.
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz des Kantons Aargau, AJSG) vom 24. Februar 2009 § 19 Schutz vor Störungen)
1 Wildtiere sind vor Störungen zu schützen.
2 Der Regierungsrat erlässt Bestimmungen über die Vermeidung und Beseitigung von Störungen, insbesondere über streunende Hunde und Katzen. Die Kosten allfälliger Massnahmen tragen die Verursachenden.
Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) vom 23. September 2009 § 21 Leinenpflicht für Hunde (§ 19 AJSG)
1 Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die konsequente Ausführung dieses Obligatoriums und wünschen Ihnen viele schöne Momente auf den Spaziergängen mit Ihrem Hund.
Gemeinde Bözen
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