Keine Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachkräfte
Von: mm/f24.ch
Die Ausbildungsoffensive zur Stärkung der Pflege soll keine individuellen Beiträge für angehende Pflegefachkräfte umfassen. Dies beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative.
Die Kommission nahm die Detailberatung des indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative auf, den der Nationalrat in der Wintersession 2019 angenommen hatte und auf den die Kommission an ihrer letzten Sitzung eingetreten war.
Eingehend diskutierte sie die Frage, ob die Kantone den Zugang zu den Ausbildungen in Pflege an einer höheren Fachschule (HF) oder an einer Fachhochschule (FH) fördern sollen, indem sie Studierenden zur Sicherung ihres Lebensunterhalts Ausbildungsbeiträge gewähren.
Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, auf diese Massnahme zu verzichten. Es gebe keinen Grund, angehende Pflegefachkräfte von Seiten des Bundes finanziell zu unterstützen und andere Studierende nicht. Die Frage der Finanzierung einer Ausbildung stelle sich bei allen Bildungsgängen, so die Mehrheit.
Zudem würden solche Unterstützungsleistungen in die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen eingreifen, was auch ordnungspolitisch abzulehnen sei. In der Konsequenz dieses Beschlusses reduzieren sich die vorgesehenen Bundesbeiträge zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege auf maximal 268 Millionen Franken für acht Jahre.
Eine Kommissionsminderheit will grundsätzlich an den Ausbildungsbeiträgen festhalten, da unter anderem mit diesem Instrument die dringend notwendigen, zusätzlichen Studierenden gewonnen werden könnten. Es soll allerdings den Kantonen überlassen werden, ob sie davon Gebrauch machen wollen.
Eine weitere Minderheit möchte dagegen eine Verpflichtung der Kantone zur Gewährung solcher Ausbildungsbeiträge, so wie dies der Nationalrat beschlossen hat.
Die Kommission wird ihre Beratungen an der nächsten Sitzung weiterführen.
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