Vernehmlassung für KITA-Vorlage
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Wissenschaft Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat im August 2023 begonnen, Anträge zur vom Nationalrat im Frühling 2023 angenommenen Vorlage «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zu beraten, welche neu eine Betreuungszulage im Familienzulagengesetz vorsehen.
Für die WBK-S stehen hauptsächlich drei Aspekte der Vorlage im Vordergrund:
- Erstens möchte sie wirtschaftliche Ziele über die Einführung einer Betreuungszulage erreichen.
- Zweitens ist es der Kommission in diesem Sinne ein Anliegen, den Bundeshaushalt nicht übermässig mit einer stark gebundenen neuen Leistung zu belasten. Das von ihr vorgeschlagene Finanzierungssystem über Arbeitgeber- und allenfalls über Arbeitnehmerbeiträge erachtet sie deshalb als mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, vereinbar.
- Drittens trägt die von der WBK-S präsentierte Lösung ihrer Befürchtung Rechnung, wonach in den Kantonen sehr aufwändige Strukturen für die Implementierung aufgebaut werden müssten, sollte ein Bundesbeitrag eingeführt werden.
Weiter erachtet die Kommission die Programmvereinbarungen als ein geeignetes Instrument seitens des Bundes, um die Kantone und Gemeinden im Aufgabengebiet der familienergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen.
Aufgrund der hauptsächlichen Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden in diesem Gebiet erachtet die Mehrheit der WBK-S hingegen die Förderbereiche zu Massnahmen der Qualitätsförderung und der besseren Abstimmung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf die Bedürfnisse der Eltern als Kompetenzen der Kantone und möchte diese streichen.
Am Förderbereich zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern der Kantone wird festgehalten. Ebenso wird der Förderbereich zur Schaffung von mehr institutionellen Betreuungsplätzen bzw. zur Schliessung bestehender Angebotslücken in den Kantonen beibehalten.
Zudem wird ein zusätzlicher Förderbereich für Kinder mit Behinderungen eingeführt, der neben der Schaffung von Plätzen auch die Senkung der Kosten für die Eltern umfasst.
Eine Minderheit möchte an allen Förderbereichen festhalten. Eine weitere Minderheit möchte die Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung streichen, da sie diesen ebenfalls als Kantonskompetenzen erachtet.
Für die Programmvereinbarungen möchte die Mehrheit der Kommission einen Verpflichtungskredit im Rahmen von 128 Millionen für vier Jahre sprechen. Dieser Verpflichtungskredit trägt dem geschätzten Handlungsbedarf der drei Förderbereichen Rechnung und geht davon aus, dass nicht alle denselben Bedarf an Finanzmittel aufweisen.
Eine Minderheit befürwortet einen Verpflichtungskredit von 168 Millionen Franken für vier Jahre, also ein Viertel weniger als in der Vorlage des Nationalrates. Eine weitere Minderheit möchte 60 Millionen für vier Jahre sprechen. Alle diese Beträge bauen auf den Berechnungen der Vorlage des Nationalrates auf und wurden im Sinne der reduzierten Anzahl an Förderbereichen gekürzt.
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 15. Februar mit 11 zu 1 Stimme, bei 1 Enthaltung (Anträge zur Gesetzesvorlage) und 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung (Anträge zum Bundesbeschluss) entschieden, die Vernehmlassung zu den Anträgen zu eröffnen. Auf der Basis der Resultate wird sie sich entscheiden, welche Anträge sie ihrem Rat unterbreiten wird.
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