Schulische Sexualaufklärung in der Schweiz
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 einen Bericht zur Sexualaufklärung in Schweizer Schulen verabschiedet. Grundlage des Berichtes ist eine Studie der Pädagogischen Hochschule Zürich, die einen aktuellen Überblick bietet sowie Herausforderungen und Entwicklungspotenziale in der schulischen Sexualaufklärung aufzeigt.
Der Bundesrat hebt in seinem Bericht, der in Erfüllung des Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats erstellt wurde, die Rolle der schulischen Sexualaufklärung für die öffentliche Gesundheit und den Schutz der Kinderrechte in der Schweiz hervor. Er stützt sich dabei auf die Resultate einer Studie der Pädagogischen Hochschule Zürich, die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in Auftrag gegebenen wurde.
Die Studie verdeutlicht, dass die Umsetzung der Sexualaufklärung in den Schweizer Schulen trotz Verankerung in den sprachregionalen Lehrplänen (Lehrplan 21, Plan d'études romand, Piano di Studio) heterogen ausgestaltet ist. Während einige Kantone einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der auch Themen wie Gewaltprävention und Einwilligung umfasst, konzentrieren sich andere auf biologische und gesundheitliche Aspekte.
Auf der Sekundarstufe II hängt die Integration der Sexualaufklärung vom Bildungsgang ab. Die Studie betont zudem die Bedeutung einer fundierten Aus- und Weiterbildung für Lehrpersonen sowie der Qualität und Verfügbarkeit von Unterrichtsmaterialien.
Im föderalistischen System der Schweiz sind die Kantone für das Schulwesen verantwortlich. Der Bund übernimmt gewisse Aufgaben im Bereich der Sekundarstufe II sowie in der Gesundheitsvorsorge und weiteren übergeordneten Themen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine fundierte schulische Sexualaufklärung zur Verringerung sexuell übertragbarer Infektionen (STI), ungewollter Schwangerschaften und sexueller Gewalt beitragen soll.
Der Bericht zeigt, dass bereits laufende Massnahmen und Initiativen die erkannten Herausforderungen angehen. Er empfiehlt, den Dialog und den Austausch bewährter Praktiken unter den beteiligten Akteuren zu fördern. Damit bekräftigt die Schweiz ihr Engagement für internationale Konventionen, in denen das Recht der Kinder auf umfassende Aufklärung verankert ist.
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