Baselbieter Regierung zieht positive Pandemie-Bilanz
Der Baselbieter Regierungsrat zieht ein erstes positives Fazit aus der bisherigen Bewältigung der COVID-19-Pandemie: Dank diszipliniertem Verhalten der Bevölkerung und professioneller Zusammenarbeit aller involvierten Dienste und aller Ebenen des Staatswesens habe sich die Lage entspannt, resümierte der Regierungsrat anlässlich der gestrigen Medienorientierung.
Isaac Reber, Regierungsratspräsident BL
Per 1. Juni 2020 ging die operative Führung der Ereignisbewältigung nach rund 14 Wochen vom Kantonalen Krisenstab (KKS) wieder an das Amt für Gesundheit über. Er wird die Lageentwicklung weiterhin beobachten und kann innert Kürze wieder eingeschaltet werden, sollte die Situation dies verlangen. Die erforderlichen Schlüsselpersonen und -funktionen seien definiert.
Die KKS-Bilanz der letzten rund drei Monate: zwei Abklärungsstationen mit total 9’193 getesteten Personen; 3’085 Anrufe auf der Hotline; 4’000 Bestellungen und Lieferungen von Schutzmaterialien; 10’594 geleistete Zivilschutztage; 7’376 geleistete Armeetage und 716 Einsätze mobiler Testteams. In den 14 Wochen hat der KKS insgesamt 95 Rapporte durchgeführt. Rund 500 Medienanfragen wurden in dieser Zeit bearbeitet.
Der 14-wöchige Einsatz des KKS und die Materialbeschaffungen haben rund 10,6 Millionen Franken gekostet.
«Interventionsmanagement-System (IMS)»
Die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie aufgebauten Strukturen im Kanton Basel-Landschaft für eine koordinierte Führung im Epidemie-Fall mit flexiblen Abklärungsstationen, mit mobilen Einheiten und der Unterstützung von Begleitforschung haben sich laut Regierungsrat bewährt. Diese Strukturen sollen nun innerhalb der regulären Verwaltungsstrukturen weitergeführt werden, um einer möglichen zweiten COVID-19-Welle optimal zu begegnen.
Zu diesem Zweck wird ein so genanntes «Interventionsmanagements-System (IMS-BL) für Infektionskrankheiten» eingerichtet, wie es unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird.
Das IMS-BL umfasst innerhalb der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) eine permanente, zentrale Führung, skalierbare Abklärungs- und Teststationen und eine wissenschaftliche Begleitung.
Für die Zeit von COVID-19 werden flexibel handhabbare operative Einheiten zur mobilen Abklärung von potenziell COVID-19 infizierten Personen weitergeführt.
Die monatlichen Kosten sollen so gesenkt werden und belaufen sich befristet bis Juli 2021 auf 3,15 Millionen Franken.
Um die Epidemie weiterhin zu kontrollieren, müssen kranke oder möglicherweise infizierte Personen gefunden und in die Isolation beziehungsweise Quarantäne geschickt werden (Contact Tracing). Auf diese Weise sollen die beschlossenen Lockerungen langfristig aufrechterhalten werden.
Spitallandschaft Basel-Landschaft
Am 17. März 2020 hat der Regierungsrat den Standort Bruderholz des Kantonsspitals Baselland (KSBL) als «COVID-19-Referenzspital» bezeichnet. Nach der teilweisen Aufhebung der «COVID-Verordnung-2» durch den Bundesrat und dessen Erlaubnis, dass die Spitäler wieder sämtliche –auch elektive bzw. planbare – Eingriffe durchführen dürfen, hat der Regierungsrat den Status des KSBL-Standorts Bruderholz als Referenzspital am 17. April 2020 bekräftigt. Das gemeinsam erarbeitete Betriebskonzept wurde von allen Baselbieter Spitälern im Grundsatz anerkannt und in einem Absichtserklärung schriftlich bestätigt.
Seit dem 27. April 2020 wird das Bruderholzspital als sogenanntes «Hybridspital» geführt, in dem neben COVID-19-Fälle auch wie vor der Pandemie Patientinnen und Patienten im Bereich der Chirurgie, der Orthopädie, der Medizin und der Rehabilitation behandelt werden. Im Bruderholzspital werden in der Situation «Leben mit COVID-19» 50 Betten auf der Normalstation und 10 Betten auf der Intensivpflegestation bereitgehalten. Eine erneute Eskalation hin zu einem reinen COVID-19-Referenzspital bleibt weiterhin vorbehalten für den Fall, dass die Lage dies erfordern sollte.
Hilfspaket für die Wirtschaft
Die Corona-Hilfsmassnahmen, die vom Regierungsrat in einer frühen Phase der Krise beschlossen worden waren, hatten gemeinsam das Ziel, die betroffenen Unternehmungen subsidiär zum Bund rasch und unbürokratisch zu unterstützen. Mit den Massnahmen des Bundes konnten die Lohnkosten der Unternehmen weitgehend gedeckt werden und die Unternehmungen erhielten Zugang zu verbürgten Krediten.
Die Soforthilfen des Kantons unterstützten vor allem die KMU bei der Deckung übriger Kosten. Diese fallen (nebst Energiekosten und Kapitalkosten etc.) insbesondere auch durch geschuldete Mieten an. Diese kantonalen Soforthilfen sind nicht rückzahlbar. Bis Anfang Juni konnten so rund 5'000 Soforthilfen im Umfang von gegen 40 Millionen Franken genehmigt und überwiesen werden.
Bundesprogramm Start-up-Bürgschaften
Der Bundesrat hat am 22. April 2020 entschieden, aussichtsreiche Start-ups mit Corona-bedingten Liquiditätsengpässen finanziell zu unterstützen. Dabei verbürgen der Bund 65 Prozent und der Kanton oder eine vom Kanton vermittelte dritte Partei die restlichen 35 Prozent eines Kredits.
Im Baselbiet bieten die Standortförderung Baselland und die BLKB im Rahmen ihrer gemeinsamen Initiative «100 fürs Baselbiet» das Instrument des Bundes an. Damit trägt die BLKB jeweils 35 Prozent der Bürgschaft eines Kredits und übernimmt somit das entsprechende Kreditrisiko.
Das neue Instrument richtet sich an Jungunternehmen mit einer innovativen, technologie- und wissenschaftsbasierten Geschäftsidee, hohem Marktpotenzial und skalierbarem Geschäftsmodell.
Budgetdefizit
Insgesamt geht der Regierungsrat davon aus, dass der Kanton Basel-Landschaft anstelle des im Budget eingestellten Überschusses von 37 Millionen Franken im Jahr 2020 ein Defizit in zweistelliger Millionenhöhe aufweisen wird. Nebst den Kosten für das Corona-Hilfspaket werden insbesondere hohe Kosten für die gesundheitliche Bewältigung der Pandemie (inkl. kantonalem Krisenstab) sowie Steuerausfälle die Rechnung 2020 belasten.
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