Ein kleiner Schritt, hin zur „Normalität*. Am Montag, 6. April 2020 wird der Grenzübergang Biel-Benken wieder für den Verkehr freigegeben. Die Einreise ist erlaubt für Schweizer Bürger*innen, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen.
Symbolbild
Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit COVID-19 in den vergangenen Wochen schrittweise entschieden, an den Grenzen zu Italien, Deutschland, Österreich und Frankreich Schengen-Grenzkontrollen einzuführen und die Einreise in die Schweiz zu beschränken. Dies dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, hat die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und den Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert.
Basierend auf einer Verkehrsanalyse und in Absprache mit den in-und ausländischen Partnerbehörden, öffnet die EZV am Montag, 6. April, 04.00 Uhr, den Grenzübergang Biel-Benken für den Verkehr. Durch eine Öffnung des Grenzüberganges Biel- Benken, deckt die EZV die Bedürfnisse nicht nur für den Autoverkehr, sondern auch für Velofahrer und Fussgänger ab – das Erreichen des öffentlichen Verkehrs in Biel-Benken mit dem Velo ist ebenfalls möglich.
Die Einreise in die Schweiz ist nach wie vor nur Schweizer Bürger*innen, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen.
Der Grenzübertritt oder Versuch zum Zwecke des Einkaufs, der Freizeit, des Tourismus oder des Besuchs ist verboten und wird bestraft.
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