Sprühdrohne im Einsatz für den Pflanzenschutz
Von: mm/f24.ch
Gestern Freitag, 20. Juli lud die Abteilung Spezialkulturen die Bewirtschafter von Reben der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn zu einer Demonstration einer Sprühdrohne im Pflanzenschutz im Rebbau ein. Die Drohne kann in unwegsamen und steilen Lagen Pflanzenschutzmittel zielgenau und dosiert versprühen.
Sprühdrohne im Einsatz für den Pflanzenschutz
Um einen Rebberg befliegen zu können, muss die Parzelle nur einmal eingemessen werden, was fünf bis zehn Minuten dauert. Im Vollautomatik-Modus befliegt die Drohne selbständig das eingemessene Feld. Vorwärtsgeschwindigkeit, Sprühvolumen und Flughöhe wird durch die elektronischen Sensoren gemessen und durch die Flugelektronik geregelt. Der Pilot kann jederzeit manuell in die Flugsteuerung eingreifen, beispielsweise um Hindernissen auszuweichen.
Die Drohne der Firma Agrair hat einen Durchmesser von 1,5 Meter und verfügt über vier Sprühdrüsen. Die Arbeitsgeschwindigkeit ist abhängig von der Sprühmenge und den geographischen Gegebenheiten. Im Schnitt kann eine Drohne eine Fläche von einer Hektare in einer Stunde besprühen.
Das Fassungsvermögen beträgt zehn Liter, was zehn Landungen pro Hektare gleichkommt, um den Tank zu befüllen. Zudem muss nach zwei Flügen der Akku gewechselt werden. Muss der Tank aufgefüllt oder der Akku ersetzt werden, setzt die Drohne den Sprühvorgang automatisch genau dort fort, wo sie zuvor gestoppt hat.
Mit dem Einsatz einer Sprühdrohne können steile Rebberge auch nach Niederschlägen problemlos beflogen werden, während der Einsatz eines Traktors noch heikel wäre. Weitere Vorteile einer Sprühdrohne: Das Spritzpersonal ist den Pflanzenschutzmitteln weniger ausgesetzt, keine Unfallgefahr für Personen, keine Bodenverdichtung, vergleichbare Wirksamkeit wie bei Gebläsesprühgeräten. Die Wirksamkeit der Applikation wurde in Tests während zwei Saisons dokumentiert.
Eine Sprühdrohne mit drei Akkus und Ladegerät kostet zirka 20‘000 Franken. Die Drohne kann inklusive Pilot auch gemietet werden mit den Varianten, dass die Sprühplanung und die Pflanzenschutzmittel vom Winzer kommen oder alles von der spezialisierten Firma übernommen wird.
Das Sprühen mit Drohnen ist im Moment jedoch noch generell bewilligungspflichtig. Die Zulassung für bewilligungsfreien Betrieb ist in Abklärung.
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