WEKO verknurrt Basler Deponie Höli zu Millionenbusse
Von: mm/f24.ch
Die Deponie Höli Liestal AG hat ihre Aktionärinnen gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt. Da das Unternehmen über eine marktbeherrschende Position verfügt, ist dieses Verhalten unzulässig. Die WEKO büsst die Deponie Höli deshalb mit einer Million Franken.
Die Deponie Höli nimmt in einem Umkreis von rund 40 Fahrminuten für nicht wiederverwertbare Bauabfälle eine marktbeherrschende Stellung ein. Sie liess ihre Aktionärinnen zu deutlich tieferen Preisen (Vorzugskonditionen) als Nichtaktionäre Abfallmaterial deponieren.
So bezahlten die Aktionärinnen unter Berücksichtigung der Rückvergütungen rund 40 Prozent weniger als Nichtaktionäre. Die Auswirkungen dieses grossen Preisunterschieds wurden dadurch etwas gemildert, dass Nichtaktionäre teilweise in Kooperation mit einer Aktionärin zu tieferen Preisen deponieren konnten.
«Offiziell» entsorgte in diesen Fällen die Aktionärin anstelle der Nichtaktionärin in der Deponie Höli. Diese Möglichkeit bestand nur beschränkt, da die Nichtaktionäre von der entsprechenden Bereitschaft einer Aktionärin abhängig waren. Ausserdem bezahlten die Nichtaktionäre auch in diesen Fällen immer noch mehr als die Aktionärinnen.
Zudem verweigerte das Unternehmen Nichtaktionären vorübergehend die Materialannahme. Diese Ungleichbehandlung behinderte Nichtaktionäre im Wettbewerb. Somit missbrauchte die Deponie Höli ihre marktbeherrschende Stellung.
Im Herbst 2020 wurden die Vorzugskonditionen für die Aktionärinnen der Deponie Höli durch die Schliessung der Deponie für Nichtaktionäre überlagert. In diesem Zeitraum konnten die Nichtaktionäre – unabhängig vom Preis – grundsätzlich nicht mehr Material entsorgen. Die vorübergehende Schliessung der Deponie Höli für Nichtaktionäre verschärfte die Auswirkungen der Vorzugskonditionen. Der Annahmestopp war auf wenige Monate beschränkt.
Bau- und Entsorgungsunternehmen entsorgen verschiedene Arten von Bauabfällen und Bodenaushub auf Deponien. Bau- und Entsorgungsunternehmen ohne Aktionärsstatus mussten zu höheren Gebühren entsorgen. Dadurch hatten sie höhere Kosten und waren weniger konkurrenzfähig als Aktionärinnen. Die WEKO berücksichtigte bei ihrem Entscheid, dass die Deponie Höli durch eine Selbstanzeige bei der Klärung des Falles mitwirkte.
Die WEKO beurteilte in der Untersuchung die Marktstellung der Deponie Höli anhand von verschiedenen Kriterien. Sie berücksichtigte etwa die deponierten Mengen an Abfallmaterial im Vergleich zu anderen Deponien und die Möglichkeit zusätzlichen Deponieraum zu schaffen. Sie unterschied dabei nach wieder- und nichtwiederverwertbarem Material und prüfte die Marktstellung der entsorgenden Unternehmen.
Sanktionen
Die kartellrechtlichen Sanktionen (Bussen) für unzulässige Verhaltensweisen bemessen sich im vorliegenden Fall vor allem an der Schwere und Dauer des Verstosses sowie dem Kooperationsverhalten des Unternehmens. Die Deponie Höli erhält eine Busse von rund einer Million Franken für die Anwendung von Vorzugskonditionen für ihre Aktionärinnen sowie den vorübergehenden Annahmestopp für Nichtaktionäre.
Dabei reduzierte die WEKO die eigentliche Busse, da die Deponie Höli die Vorzugskonditionen und den Annahmestopp während des Verfahrens selber angezeigt hatte. Dies ist das erste Mal, dass die WEKO die Selbstanzeige eines marktbeherrschenden Unternehmens sanktionsmindernd berücksichtigt.
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