Bundesrat will Grundkompetenzen am Arbeitsplatz stärken
Von: mm/f24.ch
Digitalisierung, Automatisierung und neue Organisationsprozesse verändern die Anforderungen an Mitarbeitende. Damit diese den Anschluss nicht verpassen und im Erwerbsleben verbleiben können, unterstützt der Bund ab kommendem Jahr gezielte Weiterbildungen zur Stärkung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 einen entsprechenden Förderschwerpunkt beschlossen.
Mit dem Förderschwerpunkt Grundkompetenzen am Arbeitsplatz hat der Bundesrat eine vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erarbeitete Massnahme verabschiedet, die im Rahmen der bis anhin wenig effizienten Fachkräfteinitiative entstanden ist. Ziel des etwas gar seichten Förderschwerpunktes soll sein, Arbeitnehmenden zentrale Grundkompetenzen zu vermitteln, die es ihnen erlauben, mit den sich stetig verändernden Anforderungen der Arbeitswelt Schritt zu halten.
In Kursen, die auf die konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestimmt sind, sollen sich Arbeitnehmende beispielsweise grundlegende Kompetenzen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), der Sprache oder der Alltagsmathematik aneignen, die es ihnen erlauben, Arbeitsrapporte elektronisch auszufüllen, Messungen und Produktcodes zu protokollieren, Berechnungen und Umrechnungen vorzunehmen, Dosierungsanweisungen zu befolgen oder den Computer für einfache Bedienungen zu nutzen.
Mit dem Förderschwerpunkt will der Bundesrat Betriebe ansprechen, die ihre Mitarbeitenden für künftige Herausforderungen am Arbeitsplatz besser qualifizieren möchten. Lediglich Vorgesehen sind definierte Pauschalen zur Finanzierung von massgeschneiderten Kursen im Bereich Grundkompetenzen, die auf die konkreten Anforderungen am Arbeitsplatz zugeschnitten sein sollen.
Die Umsetzung des Förderschwerpunkts erfolgt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), ist auf drei Jahre befristet und soll mit Blick auf die BFI-Periode 2021-2024 evaluiert werden. Die Massnahme basiert auf dem Berufsbildungsgesetz und wird aus vom Parlament mit der BFI-Botschaft 2017-2020 bewilligten Mitteln finanziert. Für die Jahre 2018-2020 wird mit Bundesbeiträgen von insgesamt etwa 13 Mio. Franken gerechnet.
Anstoss für die Entwicklung des Förderschwerpunkts waren für den Bundesrat insbesondere die älteren Arbeitnehmenden. Wenngleich Grundkompetenzen für alle Arbeitnehmenden wichtig sind, so haben doch gerade ältere Arbeitnehmende etwa im Bereich der IKT-Kompetenzen (Informations- und Kommunikationstechnologien) am meisten Weiterbildungsbedarf.
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