Korruption und Geldwäscherei in der Schweiz
Von: mm/f24.ch
In Korruption und Geldwäscherei verwickelte Unternehmen werden in der Schweiz bloss ganz vereinzelt strafrechtlich verurteilt. Dies liegt massgeblich auch an Nachlässigkeiten der Staatsanwaltschaften. Sie sind zu weiten Teilen auf die aktive Mithilfe der fehlbaren Unternehmen angewiesen, wenn es gelingen soll, diese strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Staatsanwaltschaften haben es bislang aber verfehlt, die dafür nötige Rechtssicherheit zu schaffen. Sie sollten deshalb verbindliche und öffentlich zugängliche Wegleitungen zu ihrer Anwendungspraxis erlassen und die erforderlichen Massnahmen treffen, um rasch und zuverlässig Zugang zu ihren Strafbefehlen gewährleisten zu können, fordert ein Bericht von Transparency Schweiz.
Unternehmen machen sich in der Schweiz seit fast 20 Jahren strafbar, wenn sie nicht alle erforderlichen Massnahmen getroffen haben, um schwere Straftaten, wie Korruption und Geldwäscherei, zu verhindern (Art. 102 Strafgesetzbuch).
Bislang rechtskräftig verurteilt wurden erst zehn Unternehmen, jeweils von der Bundesanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren, obwohl Umfragen zufolge davon auszugehen ist, dass rund jedes fünfte exportierende Schweizer Unternehmen im Ausland informelle (Korruptions-) Zahlungen leistet. Aus rechtsstaatlichen und Präventivgesichtspunkten ist diese Situation unbefriedigend.
Der Bericht von Transparency Schweiz analysiert die bisherige spärliche Praxis zur Straf-barkeit des Unternehmens in der Schweiz. Die Ergebnisse zeigen namentlich auf:
- Die Staatsanwaltschaften sind zu wesentlichen Teilen auf die aktive Mithilfe der fehlbaren Unternehmen angewiesen, wenn es gelingen soll, diese strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
- Für diese aktive Mithilfe fehlt es aber an der erforderlichen Berechenbarkeit und Rechtssicherheit; die bisherige Behördenpraxis ist in wesentlichen Punkten uneinheitlich und unklar.
- Der Zugang zu den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaften ist umständlich und deren Auskünfte sind teilweise unzuverlässig.
Transparency Schweiz fordert im Bericht die folgenden Verbesserungsmassnahmen:
- Die Staatsanwaltschaften sollten fehlbare Unternehmen konsequent verfolgen und dafür verbindliche und öffentlich zugängliche Wegleitungen zu ihrer Anwendungspraxis erlassen.
- Die Staatsanwaltschaften sollten ihr Geschäftsverwaltungssystem dergestalt modernisieren, dass sie innert kurzer Zeit zuverlässig Auskunft über ihre Rechtsprechung geben können.
- Unternehmen sollten bei begründetem Korruptions- und Geldwäschereiverdacht die Strafverfolgungsbe-hörden kontaktieren und mit diesen kooperieren.
Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency Schweiz hält fest:
«Für die erfolgreiche Korruptions- und Geldwäschereiprävention und -bekämpfung ist zentral, dass die entspre-chende Strafverfolgung funktioniert und es wirft ein schlechtes Bild auf unser Land, wenn ausländische Behörden die Strafverfolgung von Schweizer Unternehmen übernehmen müssen. Die Schweizer Staatsanwaltschaften
sollten deshalb endlich die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um die Strafverfolgung von Unternehmen zu verbessern.»
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