Die Staatsanwaltschaft Baden hat im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt Killwangen gegen einen heute 42-jährigen Schweizer Anklage wegen Mordes erhoben. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig.
In der Nacht auf den 5. Mai 2019 war ein 57-jähriger Montenegriner vor seinem Wohnhaus in Killwangen mit Messerstichen so schwer verletzt worden, dass er später im Spital an den Folgen dieser Verletzungen starb. Umfangreiche Ermittlungen (Zeugenaufruf) führten schliesslich Mitte Oktober 2019 zur Festnahme des 42-jährigen Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft Baden wirft ihm vor, in jener Nacht dem Opfer mit dem Auto von Schlieren nach Killwangen gefolgt zu sein, und dann nach einer verbalen Auseinandersetzung vor dem Wohnhaus des 57-Jährigen mehrmals mit einem Messer auf das Opfer eingestochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Baden qualifiziert die Tötung als Mord: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ging es dem Beschuldigten einzig darum, einen ihm lästig empfundenen Menschen zu eliminieren.
Beschuldigter bestreitet Tatvorwurf Mit der Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft Baden Sicherheitshaft für die vorläufige Dauer von sechs Monaten beantragt. Der Beschuldigte ist nicht geständig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zur Beweisführung und zur Frage des Motivs wird sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung äussern. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig.
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