Ein weiterer Schritt in Richtung Ehe für alle
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates(RK-N) hat auf der Grundlage der Auslegeordnung des Bundesamts für Justiz die Weichen gestellt für die Umsetzung der von der GLP-Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiative „Ehe für alle“. Die RK-N hat sich mit 14 zu 11 Stimmen dafür ausgesprochen, die Gesetzesrevision für die Öffnung des Rechtsinstituts Ehe nicht in einer einmaligen Revision, sondern in zwei (oder mehr) Etappen anzugehen
Die parlamentarische Initiative fordert den Gesetzgeber auf, alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare zu öffnen, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Auch gleichgeschlechtliche Paare sollten heiraten können, und ungleichgeschlechtliche Paare sollten (wie in Frankreich) eine eingetragene Partnerschaft begründen können.
Die Kommission hat mit 18 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Antrag auf Abschreibung der parlamentarischen Initiative abgelehnt. Mit 16 zu 9 Stimmen hat sie den Grundsatzentscheid getroffen, für die Öffnung der Ehe auf eine Verfassungsänderung zu verzichten und die Umsetzung auf Gesetzesstufe anzugehen.
Sie ist zum Schluss gekommen, dass der Gesetzgeber durch Artikel 14 der Bundesverfassung (Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet ) nicht daran gehindert wird, sich auf seine zivilrechtliche Gesetzgebungskompetenz zu stützen, um das Rechtsinstitut der Ehe für Personen des gleichen Geschlechts zu öffnen.
Das Bundesamt für Justiz hat im Auftrag der Kommission eine Auslegeordnung Formatwechsel erstellt, in der die Auswirkungen der Öffnung der Ehe in den verschiedenen Rechtsbereichen Formatwechseld argestellt werden. Für die Öffnung der Ehe auf Gesetzesstufe werden darin zwei mögliche Vorgehensweisen skizziert: Eine einmalige Revision sowie eine Umsetzung in zwei (oder mehr) Etappen.
Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die Vorteile einer etappenweisen Umsetzung der Ehe für alle gegenüber einer Gesamtrevision überwiegen. Sie ist der Ansicht, dass die Öffnung der Ehe damit rascher als bei einer Gesamtrevision erfolgen und in Kraft treten kann.
Weiter möchte sie damit vermeiden, dass die Blockierung einzelner heikler Bereiche, wie z.B. die Hinterlassenenrenten und der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin, die ganze Vorlage zum Scheitern bringen.
Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, bis im Februar 2019 zuhanden der Kommission eine «Kernvorlage» gemäss der Auslegeordnung des Bundesamts für Justiz für die Öffnung der Ehe auszuarbeiten. Die Kernvorlage soll die wesentlichen Elemente zur Öffnung der Ehe im Zivilrecht regeln (inkl. Bürgerrecht, Zugang zur Adoption).
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