Bauarbeiter dürfen auf bestimmten Strassenbaustellen ab sofort wieder kurze Hosen tragen. Diese praxisgerechte Neuerung ist auf das Engagement des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) zurückzuführen, der sich beim Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) erfolgreich für die Abschaffung jener Vorschrift einsetzte, welche Bauarbeiter im Strassenbereich zum Tragen langer Hosen verpflichtet hatte. Die Änderung tritt per sofort in Kraft.
Kurze Hosen sind ab sofort im Strassenbau wieder erlaubt (Foto: SBV)
Bislang mussten Strassenbauerinnen und Strassenbauer in jeder Bausituation und bei jeder Temperatur lange Hosen tragen. Die entsprechende Vorschrift in der Norm SN 640 710 «Warnkleidungen bei Arbeiten im öffentlichen Raum» hatte starke Kritik beim Baustellenpersonal ausgelöst.
Deshalb setze sich der Schweizerische Baumeisterverband seit November 2017 aktiv beim Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) für die Abschaffung der Vorschrift ein. Mit Erfolg. Der VSS hat sich Anfang Juli dazu entschlossen, die Norm SN 640 710 zurückzuziehen. Somit entfällt die generelle Tragepflicht langer Hosen auf sämtlichen Strassenbaustellen.
Strassenbau-Equipen sind dazu angehalten, ihre Warnkleidung gemäss den aktuellen Vorschriften über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu wählen. Grundlage dafür bietet die international gültige Norm SN EN ISO 20471.
Die Kleiderwahl, ob lange oder kurze Hosen, richtet sich nach der signalisierten Verkehrsgeschwindigkeit im Baustellenbereich und dem Gefährdungspotenzial der jeweiligen Arbeitsschritte.
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