Umsetzung des Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative
Von: mm/f24.ch
Die Festlegung von Kosten- und Qualitätszielen soll in Zukunft das Kostenwachstum zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung bremsen. Das ist der Grundsatz des indirekten Gegenvorschlags zur «Kostenbremse-Initiative», die das Volk am 9. Juni 2024 abgelehnt hat. An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt, die den Gegenvorschlag konkretisiert.
Die Einführung eines Kostendämpfungsziels wurde vom Bundesrat im November 2021 im Sinne eines Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» vorgeschlagen. Am 29. September 2023 hiess das Parlament diesen Gegenvorschlag gut.
Nach der Ablehnung der Volksinitiative am 9. Juni 2024 begann der Bundesrat mit den Arbeiten zur Umsetzung des Gegenvorschlags, der eine Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung erfordert. Ziel ist es, medizinisch nicht begründbares Mengen- und Kostenwachstum zu reduzieren und so die Qualität der medizinischen Versorgung zu steigern. Dies sollte auch dazu beitragen, den Prämienanstieg eindämmen.
Die in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsänderung sieht die Festlegung präziser Ziele bezüglich Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vor. Diese Kostenziele werden nach vorgängiger Anhörung der Versicherer, der Versicherten, der Kantone und der Leistungserbringer jeweils für vier Jahre vom Bundesrat festgelegt.
Diese und die bereits bestehenden Qualitätszielen sollen parallel weiterentwickelt werden und werden für alle Leistungen sowie nach Kostengruppen – Spitäler (Aufenthalte), Spitäler (ambulant), Ärztinnen und Ärzte (ambulant), Arzneimittel und Pflegeleistungen – festgelegt.
Monitoring und Empfehlungen
Eine Eidgenössischen Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (EKKQ) überwacht die Entwicklung in den unterschiedlichen Leistungsbereichen und die Einhaltung der Kostenziele. Sie wird zuhanden des Bundes und der Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer) Empfehlungen zu den zu treffenden Massnahmen abgeben. Sie besteht aus acht Mitgliedern und wird eng mit der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) zusammenarbeiten.
Zusätzliche Instrumente zur Kostendämpfung
Die Einführung von Kostendämpfungszielen wird durch weitere Änderungen ergänzt, die dem Bund, den Kantonen und den Tarifpartnern zusätzliche Instrumente zur Dämpfung der Gesundheitskosten an die Hand geben sollen – dies insbesondere im Bereich der Tarifierung (Pflicht zur Überprüfung der Tarifverträge innert Jahresfrist, Anpassung von Tarifverträgen im stationären Bereich, die nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen) und betreffend Sicherstellung der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Leistungen.
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