Antizyklischer Kapitalpuffer wird deaktiviert
Von: mm/f24.ch
Der antizyklische Kapitalpuffer soll den Bankensektor gegenüber systemischen Risiken aus dem Kreditzyklus widerstandsfähig machen. Die Idee des antizyklischen Kapitalpuffers ist folgende: In Zeiten eines übermässigen Kreditwachstums sollen die Banken einen zusätzlichen Kapitalpuffer aufbauen.Der antizyklische Kapitalpuffer stärkt somit die Widerstandskraft des Bankensektors, wenn infolge von Ungleichgewichten auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt Korrekturen erfolgen. Gleichzeitig wirkt er einer Überhitzung auf diesen Märkten entgegen. Er verpflichtet Banken, bei Hypothekarkrediten für Wohnliegenschaften zusätzliche Eigenmittel zu halten.
Die SNB hat dem Bundesrat die sofortige Deaktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers beantragt. Dies vor dem Hintergrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus. Der Bundesrat hat den Antrag der SNB an seiner Sitzung vom 27. März 2020 gutgeheissen.
Diese Massnahme erhöht den Handlungsspielraum der Banken bei der Kreditvergabe. Dies erlaubt den Banken, die Bedürfnisse der Haushalte und der Unternehmen nach Krediten und Liquidität besser befriedigen zu können. Die Massnahme unterstützt das vom Bundesrat beschlossene Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus.
Die Deaktivierung kann erfolgen, da sich im Zuge der drohenden Rezession auch die Überhitzungstendenzen auf dem Schweizer Hypothekar- und Immobilienmarkt abschwächen dürften. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Banken bei der Kreditvergabe die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen und auch die kürzlich angepasste Richtlinie im Bereich der Renditeliegenschaften einhalten.
Der Bundesrat unterstützt zudem die von SNB und FINMA gemachten Empfehlungen bezüglich Ausschüttungen und Boni zurückhaltend zu sein.
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