In den letzten zwei Monaten wurden über 194'000 Anmeldungen für eine Corona-Entschädigung bei den Ausgleichskassen eingereicht.
Am 20. März führte der Bundesrat die Corona-Entschädigung (CE) ein. Sie hilft vor allem Selbständigerwerbenden. Diese Gruppe von Erwerbstätigen entrichtet keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und kann deshalb auch keine Kurzarbeitsentschädigung oder Arbeitslosentaggelder erhalten. Mit der CE will der Bundesrat den betroffenen Selbständigen eine gewisse finanzielle Abfederung der wirtschaftlichen Ausfälle aufgrund der Coronakrise bieten.
Bis Mitte Mai sind bei den Ausgleichskassen über 194'000 CE-Anmeldungen eingegangen und bereits zum grössten Teil verarbeitet. Die Ausgleichskassen konnten bis jetzt Leistungen im Umfang von 553 Millionen Franken ausbezahlen.
99 Prozent aller Anmeldungen konnten speditiv verarbeitet werden. Bei rund 2'000 Fällen und damit bei einem Prozent der Anmeldungen sind Einsprachen gegen die Entscheide eingegangen.
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