Eckwerte für die Individualbesteuerung
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) begrüsst mehrheitlich, dass der Bundesrat die Umsetzung des parlamentarischen Auftrags zur Einführung der Individualbesteuerung an die Hand nimmt. Allerdings machte die Diskussion auch deutlich, dass sowohl in grundsätzlichen als auch in Detailfragen noch Uneinigkeit besteht.
2020 hatte das Parlament die Ausarbeitung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufgenommen, worauf der Bundesrat eine Auslegeordnung verschiedener Individualbesteuerungsmodelle (reine Individualbesteuerung, modifizierte Individualbesteuerung, Ecoplan-Modell) erstellte und das Finanzdepartement (EFD) mit der Ausarbeitung einer Botschaft beauftragte.
Im Zuge dieser Arbeiten konsultiert das EFD nun die beiden WAK, damit diese die politische Stossrichtung vorgeben. Nach eingehender Diskussion hat sich die WAK-S mit 7 zu 6 Stimmen für ein modifiziertes Ecoplan-Modell (mit Haushaltsabzug) als Basis für die auszuarbeitende Vorlage ausgesprochen.
Dieses Modell beinhaltet den grössten Erwerbsanreiz, legt aber kein besonderes Augenmerk auf die Abschaffung der Heiratsstrafe. Ein Teil der Kommission würde deshalb eine Vorlage auf der Grundlage der modifizierten Individualbesteuerung vorziehen, was die Heiratsstrafe stärker abbauen würde, jedoch einen kleineren Erwerbsanreiz zur Folge hätte.
Auch die WAK-N wird sich noch mit dem Thema befassen, anschliessend soll die Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden.
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