Die Arbeitslosenversicherung (ALV) spürt die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie stark. Der Bund soll sie deshalb mit mehreren Milliarden Franken unterstützen. Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet.
Durch die Covid-19-Krise haben die Ausgaben der ALV für die Kurzarbeitsentschädigung in bisher unbekanntem Ausmass zugenommen. Seit April 2020 haben über 190 000 Unternehmen für rund 1,9 Millionen Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Dies entspricht rund 36 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz.Wohl nicht wenige davon werden nach der Höchstbezugsdauer von 18 Monaten arbeitslos (Höchstbezugsdauer je nach Alter 12 bis 24 Monate) sein. Die ALV kennt eine gesetzliche Schuldenbremse. Wird eine Verschuldung von acht Milliarden Franken erreicht, müssen die Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Lohnprozente erhöht werden. Um dies im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zu vermeiden, hat das Parlament in der Sommersession einen weiteren Nachtragskredit im Umfang von maximal 14,2 Milliarden Franken gutgeheissen. Zur Umsetzung dieser Zusatzfinanzierung bedarf es einer rechtlichen Grundlage.
Die Vorlage für die Änderung des AVIG liegt nun vor und wird in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt. Mit der Gesetzesänderung wird vorgeschlagen, dass der Bund die ALV im Ausmass der Kosten für die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen unterstützt.
Die Gesetzesänderung soll in der Herbstsession 2020 im Sonderverfahren behandelt werden. Die Vernehmlassungsfrist der Vorlage läuft bis zum 15. Juli 2020.
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