Aufgrund der Coronakrise ist die finanzielle Lage der SBB sehr angespannt. Deshalb muss die SBB Investitionen im Immobilienbereich reduzieren. Einzelne Immobilienprojekte werden so lange sistiert, bis deren Finanzierung gewährleistet ist. Damit will das Unternehmen sicherstellen, dass die Verschuldung nicht weiter steigt und der vom Eigentümer erwartete Schuldendeckungsgrad erreicht werden kann.
Die finanzielle Situation der SBB ist wegen der Folgen der Corona-Pandemie sehr angespannt. Letztes Jahr hat der Bund zur Deckung von Liquiditätsengpässen die kurzfristige Kreditlimite um 550 Millionen Franken erhöht.
Ausserdem haben Bund und Parlament eine dringliche Botschaft verabschiedet, um bei den Transportunternehmen die Corona-bedingten Einnahmeausfälle in den abgeltungsberechtigten Bereichen Infrastruktur, Regionalverkehr und Güterverkehr abzufedern. Hingegen trägt die SBB die Einnahmeausfälle in den nicht abgeltungsberechtigten Bereichen Fernverkehr und Immobilien selbst.
Um die ernste finanzielle Lage zu stabilisieren, hat die SBB den mittelfristigen Investitionsrahmen bei Immobilienprojekten in Abstimmung mit dem Eigner reduziert. Dieser Schritt sei erforderlich, damit die SBB den vom Bundesrat erwarteten Schuldendeckungsgrad schrittweise wieder einhalten könne; er liegt zurzeit deutlich über dem vom Bund geforderten Wert von 6,5.
Investitionen in ausgewählte Immobilienprojekte werden sistiert Die Investitionskürzungen betragen für die Jahre 2021 bis 2025 nach aktuellem Planungsstand rund 700 Millionen Franken. Investitionen in Immobilienprojekte ohne zwingende vertragliche Verpflichtungen müssen eingestellt werden, bis deren Finanzierung gesichert ist. Unmittelbar betroffen sind folgende Projekte: Renens-Prilly, Central Malley Aire A + Aire B / Renens Quai Ouest, Bâtiment Est / Bern Neubau Bollwerk 2-8 / Zürich Elvetino Limmatstrasse / Zürich Wollishofen Bahnhofplatz / Horgen Oberdorf und Winterthur Stellwerk II. In den nächsten Monaten werden rund 30 weitere Projekte in der ganzen Schweiz schrittweise sistiert. Dabei schliesst die SBB laufende Projektphasen ordentlich ab.
Nicht betroffen sind Investitionsprojekte mit gültigen Mietverträgen oder anderweitigen zwingenden Verpflichtungen – diese werden wie vereinbart realisiert. Ebenfalls fertiggestellt werden im Bau befindliche Projekte. Die sistierten Projekte werden wieder aufgenommen, sobald deren Finanzierung sichergestellt ist.
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