EGMR behandelt Klage der KlimaSeniorinnen
Von: mm/f24.ch
Am 29. März 2023 wird die Klage der KlimaSeniorinnen als erste Klimaklage überhaupt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg öffentlich verhandelt. Die Verhandlung vor der Grossen Kammer ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidfindung der 17 Richter:innen. Das Verfahren wird für die Schweiz und als Präzedenzfall auch für sämtliche Europaratsstaaten klären, ob und welche menschenrechtlichen Verpflichtungen zur Eindämmung des Klimawandels bestehen.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte im Strassburg (Foto: CherryX, CC-by-sa 3.0/de)
Hintergrund der Klage der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz
Die KlimaSeniorinnen Schweiz und vier Einzelklägerinnen haben im November 2020 beim EGMR Beschwerde gegen die Schweiz erhoben, weil der Bund nicht genug unternimmt, um den’katastrophalen‘ Klimawandel einzudämmen. 2017 war das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nicht auf ein entsprechendes Begehren um Einstellung von Unterlassungen im Klimaschutz eingetreten. Diesen Entscheid haben später sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesgericht geschützt.
Das abschliessende Urteil des EGMR kann weitreichende Folgen haben, nicht nur in Europa, sondern weltweit, da es einen wichtigen Massstab bezüglich der menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten in Zusammenhang mit dem Klimawandel schaffen kann.
Zunehmende Hitzeextreme erhöhen Sterblichkeit
Der Klimawandel führt zu häufigeren und intensiveren Hitzeextremen, die das Recht älterer Frauen auf Leben und Gesundheit direkt bedrohen. Von allen klimawandelbedingten Todesfällen stellt die hitzebedingte Sterblichkeit in Europa bei Menschen über 65 Jahren die mit Abstand häufigste Todesursache dar.
So konnten von 1991 bis 2018 rund 30 Prozent der hitzebedingten Todesfälle in der Schweiz auf den Klimawandel zurückgeführt werden. Fatal ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Tatsache, dass die Sterblichkeit mit steigenden Temperaturen exponentiell zunimmt.
KlimaSeniorinnen fordern konkrete Emissionsreduktionsziele
Die Klimakrise ist jetzt. Darum fordern die KlimaSeniorinnen das Gericht dazu auf, die Schweiz anzuweisen, unverzüglich zu handeln und die notwendigen gesetzgeberischen und administrativen Massnahmen zu ergreifen, um ihren Beitrag zu leisten, damit ein globaler Temperaturanstieg von mehr als 1,5 Grad verhindert werden kann. Dazu gehören konkrete Emissionsreduktionsziele.
Ebenso müssen im Ausland anfallende Emissionen, die primär aufgrund unseres Konsums entstehen, verringert und vermieden werden. Ausserdem soll der Finanzplatz Schweiz dahingehend reguliert werden, dass massiv weniger klimaschädliche Finanztransaktionen über ihn abgewickelt werden können.
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