Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses
Von: mm/f24.ch
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AB-BA ernannte am 8. März Dr. iur. Ulrich Weder als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes. Er soll die vom ausserordentlichen Bundesanwalt Dr. iur. Stefan Keller aufgrund eines Artikels der Zeitung «Blick» eingereichte Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses prüfen.
Mit Datum vom 3. Februar 2021 erstattete der ausserordentliche Bundesanwalt Dr. iur. Stefan Keller bei der AB-BA Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 Strafgesetzbuch).
Im Vorfeld der Wahl von Dr. iur. Keller zum ausserordentlichen Bundesanwalt erschien am 11. September 2020 in der Zeitung «Blick» ein Artikel mit dem Titel «In der Fifa-Affäre droht schon die nächste Pleite». Im Artikel wurde Bezug auf Korrespondenz von Dr. iur. Keller genommen, die sich ausschliesslich an die Bundesanwaltschaft gerichtet hatte.
Nach Art. 67 des Strafbehördenorganisationsgesetzes bezeichnet die AB-BA eine ausserordentliche Staatsanwältin oder einen ausserordentlichen Staatsanwalt bei Strafanzeigen gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Bundesanwaltschaft. Dies gilt ebenso, wenn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft als mutmassliche Täter in Frage kommen.
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