Durch eine Änderung des Arbeitsgesetzes sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, statt wie heute maximal 4 künftig bis zu maximal 12 Sonntagsverkäufe pro Jahr vorzusehen, so die Zürcher Standesinitiative.
Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) stimmt dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, dieser Initiative Folge zu geben, mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Die WAK-S erhält somit den Auftrag, einen Erlassentwurf zur Umsetzung der Initiative auszuarbeiten.
Die WAK-N unterstützt das Anliegen, da es den Kantonen und Gemeinden mehr Spielraum gibt zu entscheiden, ob und wie oft Sonntagsarbeit ohne Bewilligung für Verkaufsgeschäfte möglich ist. Die Kann-Formulierung ermögliche eine flexible Anpassung an lokale Bedürfnisse, ohne das Arbeitsgesetz insgesamt zu ändern.
Die Gegner des Anliegens geben zu bedenken, dass eine Änderung des Arbeitsgesetzes grundsätzlich nur unter Einbezug der Sozialpartner erfolgsversprechend sei, andernfalls drohe ein Scheitern an der Urne. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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