Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat die Eintretensdebatte zur bundesrätlichen Botschaft «Obligationenrecht [Baumängel]. Änderung») aufgenommen.
Sie ist einhellig der Auffassung, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um die Rechte von privaten Haus- und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümern sowie von professionellen Bauherren zu stärken.
Sie ist jedoch nicht gänzlich von der Lösung überzeugt, die in der bundesrätlichen Vorlage bevorzugt wird, und möchte einige Punkte überarbeiten. Angesichts der Komplexität des Themas hat sie der Verwaltung einen Auftrag zur Erarbeitung entsprechender Revisionsvorschläge erteilt, die einen Verzicht auf die Verwirkungsfolgen bei verspäteten oder unterlassenen Mängelrügen bei Baumängeln vorsehen.
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