Unterstützung für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft
Mit einer Revision des Umweltschutzgesetzes sollen günstige Rahmenbedingungen für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft geschaffen werden. Abfälle sollen wiederverwendet und stofflich verwertet werden, wo dies einen echten Mehrwert bringt, während das Siedlungsabfallmonopol nur in kleinen Schritten gelockert werden soll.
Die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat die Vorlage «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Sie unterstreicht damit ihre Unterstützung einer gesetzlichen Verankerung und Förderung der Kreislaufwirtschaft. In weiten Teilen folgt die Kommission den Beschlüssen des Nationalrates. Sie hält jedoch grundsätzlich am Monopol der Kantone für die Entsorgung der Siedlungsabfälle fest.
Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll nur möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfallfraktionen genehmigt, wie die Kommission einstimmig beantragt. Aus Sicht der Kommission muss sichergestellt werden, dass private Sammlungen nicht eingestellt werden, wenn dies zum Beispiel wegen schwankender Wertstoffpreise nicht mehr rentabel ist, und dann die öffentliche Hand die Lücke schliessen muss. So erhalten innovative Geschäftsmodelle in der Abfallwirtschaft eine Chance, ohne dass die Planung und Finanzierung der Entsorgung durch die Kantone und Gemeinden erschwert wird.
Wiederverwendung und stoffliche Verwertung von Abfällen
Die Kommission beantragt weiter, mit 9 zu 2 Stimmen, die Wiederverwendung als Form der Verwertung von Abfällen zu stärken: In Art. 30d Abs. 1 USG soll die Wiederverwendung der stofflichen Verwertung gleichgestellt werden.
Eine Minderheit möchte noch weiter gehen: Die Wiederverwendung soll gegenüber der stofflichen Verwertung Priorität erhalten und mit weiteren Massnahmen gefördert werden. Bei der stofflichen Verwertung von Abfällen soll klargestellt werden, dass die konkreten Verpflichtungen zur stofflichen Verwertung nach Art. 30d Abs. 2 nur gelten sollen, soweit die Bedingungen nach Abs. 1 (wirtschaftliche Tragbarkeit, technische Machbarkeit, ökologischer Mehrwert) erfüllt sind. Zudem soll nur so viel Phosphor aus Klärschlamm zurückgewonnen werden, wie zur Deckung des inländischen Bedarfs nötig ist.
Im Gegensatz zum Nationalrat spricht sich die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen gegen eine Pflicht zur Entpackung von unverkauften biogenen Produkten aus. Aus ihrer Sicht bewirkt diese Massnahme nur einen verhältnismässig geringen ökologischen Nutzen bei hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Die Minderheit möchte an dieser Massnahme festhalten.
Weiter betont die Kommission die Bedeutung einer gesamtheitlichen, lebenszyklus-orientierten Betrachtung der Umweltbelastung von Produkten und Gebäuden. Dies betrifft einerseits die Anforderungen zum ressourcenschonenden Bauen, andererseits die Vorschläge für Ressourcenziele, die der Bundesrat nach Art. 10h Abs. 3 USG machen soll. Eine Minderheit beantragt, auf diesen Auftrag an den Bundesrat zu verzichten.
Im Zusammenhang mit den Beratungen zur Kreislaufwirtschaft hat die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen und dem Stichentscheid der Präsidentin einer Motion zugestimmt. Sie beauftragt den Bundesrat mit einer nationalen Sensibilisierungs- und Präventionskampagne gegen das Littering.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal
zur Festigung und Bereicherung des Wissens»