Zugang zu Grundstücksinformationen weiter erleichtern
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat will den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) klarer regeln und den Zugang zu den Grundstücksinformationen verbessern. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 21. März 2025 die Vernehmlassung für die erforderliche Änderung des Geoinformationsgesetzes eröffnet.
Der Bundesrat will den Zugang zu Grundstücksinformationen weiter erleichtern
Der ÖREB-Kataster ist ein praktisches, interaktives Informationssystem. Er gibt Auskunft über die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und wurde mit dem Erlass des Geoinformationsgesetzes im Jahr 2007 geschaffen. Seither wurde er stetig weiterentwickelt und umfasst mittlerweile 22 bundesrechtliche Themen, die für Grundeigentümer und Planungsfachleute wesentliche Informationen zu öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen enthalten.
Mit der vorliegenden Anpassung des Geoinformationsgesetzes sollen einerseits die Regeln für die Aufnahme im Kataster vereinfacht werden. Andererseits wird eine Klärung der Funktionen der Anmerkung von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch und von der Aufnahme der Eigentumsbeschränkungen im ÖREB-Kataster angestrebt.
Zudem werden im Sinne einer Vereinfachung und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten nicht nur die spezialgesetzliche Haftung ersatzlos aufgehoben, sondern auch die Bestimmung, dass der Inhalt des Katasters als bekannt gilt.
Schliesslich soll der Kataster künftig auch generell-abstrakte und behördenverbindliche Anordnungen enthalten können, welche sich auf das Eigentum an Grundstücken auswirken. Bei diesen generell-abstrakten Regelungen handelt es sich beispielsweise um definierte Bau- und Abstandslinien zu Strassen, Gebäuden und Gewässern.
All diese Informationen aus dem ÖREB-Kataster sollen künftig durch den Bundesrat als Teil des zukünftigen nationalen Portals zur Grundstücksinformation zugänglich gemacht werden können.
Die Vernehmlassung für die Änderung des Geoinformationsgesetzes dauert bis am 30. Juni 2025.
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