Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete am 14. Januar 2020 eine Untersuchung zu allfälligen Submissionsabreden im Bereich von optischen Netzwerken. Optisches Netzwerk bezieht sich auf die Verwendung von Glasfaserkabeln zur Bereitstellung von Daten und Konnektivität über (im Allgemeinen) grosse Entfernungen. Glasfaserleitungen transportieren mehr Daten über grösere Entfernungen als jedes andere Medium und werden beispielsweise für die Unterwasserverbindung zwischen Kontinenten sowie für innerstädtische Hochleistungsschaltungen verwendet.
Wegen Anhaltspunkten zu Submissionsabreden zwischen mehreren Unternehmen eröffnete die WEKO eine neue Untersuchung. Die Abreden betreffen Hard- und Softwareprodukte im Bereich der optischen Netzwerke, die für die Datenübertragung per Glasfaser bei Grosskunden eingesetzt werden. Im Rahmen der Untersuchung wird geprüft, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen.
Koordinieren Unternehmen ihr Angebotsverhalten bei der Vergabe von öffentlichen oder privaten Beschaffungen, treffen sie sogenannte Submissionsabreden. Typischerweise stimmen die Offerierenden ihre Angebote mit dem Ziel ab, einem Unternehmen den Auftrag zu einem bestimmten Preis zuzuschanzen.
Die WEKO führte mehrere Hausdurchsuchungen zu Submissionsabreden durch und sensibilisiert laufend öffentliche Beschaffungsstellen.
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