Für einen Straftatbestand Stalking
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) verabschiedet mit 22 zu 0 Stimmen einen Vorentwurf zu einer Vorlage, die das Stalking im Strafgesetzbuch als separaten Tatbestand verankern soll.
Mit «Stalking» resp. Nachstellung wird gemäss der Istanbul-Konvention das vorsätzliche Verhalten bezeichnet, das aus wiederholten Bedrohungen einer anderen Person besteht, die dazu führen, dass diese um ihre Sicherheit fürchtet.
Massgebend ist damit das Gesamtverhalten einer Person, deren einzelne Handlungen für sich alleine durchaus sozialadäquat sein können. Die Intensität oder die Wiederholung dieser Handlungen wirken sich jedoch auf das Opfer aus und beschränken dieses in seiner Lebensgestaltungsfreiheit.
Die Kommission bekräftigt, dass dieses Verhalten in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft und als separaten Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll. Sie hat sich mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür ausgesprochen, einen separaten Straftatbestand zu schaffen und nicht wie ursprünglich angedacht, bestehende Straftatbestände wie etwa die Drohung oder die Nötigung entsprechend zu ergänzen.
Mit 22 zu 0 Stimmen hat sie einen Vorentwurf angenommen, zu dem sie Ende Mai die Vernehmlassung eröffnen wird.
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