Im Jahr 2019 waren die von der Schweizerischen Post angebotenen Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs für die Bevölkerung in allen Landesteilen in angemessener Weise zugänglich. Wie jedes Jahr hat das Bundesamt für Kommunikation BAKOM den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr analysiert. Dabei ist es zum Schluss gekommen, dass die Post die Vorgaben des Bundesrates trotz der strengeren Erreichbarkeitskriterien, die 2019 in Kraft getreten sind, vollumfänglich erfüllt.
Das BAKOM überprüft jährlich, ob die Post ihren Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr erfüllt. Die Analyse für das Jahr 2019 zeigt, dass Poststellen mit Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs in allen Kantonen für mindestens 90% der Bevölkerung innerhalb von zwanzig Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar waren (schweizweit 97,8%).
Die Post ist damit laut BAKOM ihrem Auftrag gemäss den neuen, strengeren Vorschriften, die seit Anfang 2019 gelten, vollumfänglich nachgekommen. Bis dahin hatte die Erreichbarkeitsvorgabe den Landesdurchschnitt betroffen und die Zeitvorgabe dreissig Minuten betragen.
Auch für Menschen mit Behinderungen stellte die Post insbesondere dank verschiedener technischer Hilfsmittel weiterhin einen angemessenen Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sicher. Darüber hinaus tauschte sie sich im Laufe des Jahres mindestens einmal mit den Kantonen aus.
Verdichtetes und diversifiziertes Netz von Zugangspunkten Die Post hat die Umgestaltung ihres Zugangsnetzes auch 2019 fortgesetzt. So wandelte sie 84 Poststellen in Agenturen um und ersetzte zehn Zugangspunkte durch einen Hausservice. Im Berichtsjahr gab es 1‘136 Agenturen. Zum ersten Mal überstieg diese Zahl diejenige der Poststellen (980). Die Gesamtzahl der Zugangspunkte nahm im Jahr 2019 um 22 ab.
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