Eine grosse Anzahl von Banken in der Deutschschweiz haben regelmässig Informationen über die Löhne von verschiedenen Kategorien ihrer Angestellten ausgetauscht. Weil dieses Verhalten kartellrechtlich problematisch sein könnte, wurde eine Vorabklärung eröffnet.
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen 34 Bankinstitute in sechs Deutschschweizer Regionen eine Vorabklärung eröffnet. Ziel des Verfahrens ist, abzuklären, ob die Informationsaustausche über die Löhne und Lohnbestandteile von verschiedenen Kategorien von Angestellten Anhaltspunkte für unerlaubte Abreden im Sinn des Kartellgesetzes darstellen. Bei Bedarf können die Ermittlungen auf weitere Regionen und andere Unternehmen ausgedehnt werden.
Der Arbeitsmarkt rückt immer mehr in den Fokus der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden rund um den Globus. In der Schweiz ist es das erste Mal, dass das Sekretariat der WEKO mögliche Abreden auf dem Arbeitsmarkt untersucht, die in den Anwendungsbereich des Kartellgesetzes fallen können, da sie nicht Verhandlungsergebnisse von Sozialpartnern darstellen.
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