Nachhaltige Unternehmensführung in der Schweiz
Von: mm/f24.ch
Schweizer Unternehmen sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte einhalten und die Umwelt schützen. Gleichzeitig müssen sie im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben können. Dieses Ziel erfordert eine sorgfältige Interessenabwägung und eine optimale internationale Abstimmung. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 21. März 2025 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die möglichen Varianten für eine pragmatische Änderung der aktuellen Gesetzgebung auszuarbeiten.
Seit dem 1. Januar 2022 gelten in der Schweiz strengere Regeln für die nachhaltige Unternehmensführung. Grosse Schweizer Unternehmen müssen über die Risiken in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen berichten.
Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien müssen zudem besondere und weitgehende Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten einhalten.
Entwicklung hinsichtlich allfälliger Anpassungen in der Schweiz
Der Bundesrat hat zusätzlich dazu am 26. Juni eine Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts (Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte) in die Vernehmlassung geschickt, wonach eine grössere Anzahl Unternehmen über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Korruption sowie die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten müssen.
An seiner Sitzung vom 21. März 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zu den vorgeschlagenen Bestimmungen über die Berichterstattungspflichten für Unternehmen zur Kenntnis genommen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind kontrovers ausgefallen. Ein grosser Teil fordert administrative Vereinfachungen.
Ebenfalls vorgelegt wurde dem Bundesrat die aktualisierte Studie über die Auswirkungen der EU-Regeln im Bereich der Sorgfaltspflichten für die Schweizer Unternehmen. Darin konnten die neusten EU-Vorschläge, welche eine Lockerung der europäischen Vorschriften vorsehen, noch nicht berücksichtigt werden.
Internationale Abstimmung und Wettbewerbsfähigkeit
Der Bundesrat will, dass das Schweizer Recht bei der nachhaltigen Unternehmensführung international abgestimmt ist. Dies ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen zentral. In der EU zeichnen sich derzeit erneut rasche und gewichtige Veränderungen ab.
So will die EU-Kommission die entsprechenden EU-Regeln vereinfachen und den regulatorischen Aufwand für Unternehmen reduzieren. Die EU-Kommission will namentlich auch die Regeln bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und bei den Sorgfaltspflichten stärker vereinfachen.
Der Bundesrat will diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Nur so kann er für die Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich faire Handelsbedingungen garantieren. Entsprechend hat er die Verwaltung beauftragt, die möglichen Varianten für eine pragmatische Änderung der aktuellen Gesetzgebung auszuarbeiten.
Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald die EU über ihre angekündigten Vereinfachungen entschieden hat, spätestens jedoch im Frühjahr 2026. Die Vorschläge sollen sowohl die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch die Sorgfaltspflichten umfassen.
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