Schweiz bleibt steuerlich attraktiv
Von: mm/f24.ch
44 Prozent des Schweizer Stimmvolk nimmt das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit beachtlichen 66.4 Prozent an. Die Unternehmensbesteuerung wird vereinheitlicht und neue Sonderregelungen werden eingeführt. Die dringend notwendige Reform der AHV und eine Erhöhung des Rentenalters sind damit aber längerfristig nicht vom Tisch.
Mit den deutliche Ja zum STAF werden bisherige Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen (Statusgesellschaften) aufgehoben, während gleichzeitig neue steuerliche Sonderregelungen eingeführt werden. Für Grosskonzerne und KMU gelten künftig dieselben Besteuerungsregeln.
Zudem verbessert die Reform die finanzielle Situation der AHV, indem dieser ab 2020 pro Jahr zusätzlich zwei Milliarden Franken zufliessen. Die AHV-Zusatzfinanzierung wird zu 60% von den Arbeitgebern und -nehmern getragen, indem die Abgaben auf die Löhne steigen. Der weniger mobile Produktionsfaktor Arbeit wird damit also verteuert.
Diese Zusatzfinanzierung kommt der AHV in Anbetracht des aktuell tiefen Zinsniveaus und der damit verbundenen tiefen Erträge auf ihr Vermögen gelegen. Eine Erhöhung des Rentenalters ist damit längerfristig aber nicht vom Tisch. Die finanziellen Folgen der steigenden Lebenserwartung können mit der Reform kurzfristig abgefedert werden. Langfristig hingegen sind weitere Reformen nötig, da die Reallohnentwicklung kaum ausreichen wird, um die steigenden Ausgaben für die Altersvorsorge vollständig aufzufangen.
Im Standortwettbewerb weiterhin gut positioniert
Durch die Steuerreform bleibt die Schweiz für bereits ansässige Unternehmen ein steuerlich attraktives Land. Auch als Standort für die Ansiedlung neuer Unternehmen oder Unternehmensteile ist die Schweiz weiterhin gut positioniert. Da in Zukunft dieselben Steuersätze für alle Firmen gelten, wird die Unternehmensbesteuerung einheitlicher.
Durch diverse Ausnahmeregelungen werden jedoch einige bisher steuerlich privilegierte Unternehmen ihre Steuerlast weiterhin tiefer halten können als andere. Es obliegt nun den Kantonen, von den neuen Steuerinstrumenten (Patentbox, Steuerabzugsmöglichkeiten) politisch Gebrauch zu machen und die Steuersätze allenfalls anzupassen. Hierdurch wird der mobilere Produktionsfaktor Kapital insgesamt geringer besteuert.
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