Neue Regeln für „Inventar der schützenswerten Ortsbilder“
Von: mm/f24.ch
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) erfasst die wertvollsten Siedlungen der Schweiz und hat zum Ziel, deren baukulturelle Qualitäten für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Seine rechtliche Grundlage ist die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS).
An seiner Sitzung vom 30.11.2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision der VISOS eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte März 2019.
Die VISOS soll an die beiden Schwesterverordnungen - Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) und Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) - angeglichen werden.
Neu werden die massgebenden Grundsätze der ins ISOS aufzunehmenden Objekte sowie die entsprechenden methodischen Prinzipien auf Verordnungsstufe geregelt. Ziel ist es, die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden zu erhöhen.
Die Erhaltung der Schweizer Ortsbilder ist ein verfassungsgemässes Ziel des Bundes. Als nationales Fachinventar bildet das ISOS das einzige schweizweite, nach einheitlichen Kriterien erstellte Instrument zur qualitativen Beurteilung von Ortsbildern. Das ISOS gehört somit zu den bedeutenden Grundlagen für Ortsbildpflege und -entwicklung in unserem Land und fördert eine hohe Baukultur.
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