Illegales Färben von Thunfischfleisch
Von: mm/f24.ch
Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat kürzlich ein Verfahren für den Nachweis von illegal mit Nitrit gefärbtem Thunfischfleisch entwickelt und publiziert. Die betroffenen Importeure und Händler hatten bisher keine Tests, um ihre Ware selber zu testen. In einer ersten Marktkontrolle erwiesen sich sechs von dreizehn Proben als positiv.
Hochwertiges, teures Thunfischfleisch ist im frischen Zustand rot, verfärbt sich aber bei der Lagerung schnell zu einem unansehnlichen braun. Um weiterhin den Anschein frischer Ware zu vermitteln, wird das Fleisch durch illegale chemische Behandlung künstlich gerötet.
So waren in den Jahren 2005 bis 2006 bei Untersuchungen des Kantonalen Laboratoriums zwanzig Prozent der Proben wegen Behandlung mit Kohlenmonoxid zu beanstanden. Ab 2008 wurden keine mit Kohlenmonoxid behandelten Thunfische mehr nachgewiesen.
Wie dann im Jahr 2016 durch Insiderinformationen bekannt wurde, wird auch mit Nitrit die gewünschte Rötung des Fleisches vorgetäuscht.
Diese Täuschung scheint sich zu lohnen: In der EU wurde 2017 der Gewinn mit entsprechend behandeltem Thunfischfleisch auf 200 Mio. Euro geschätzt. Das Problem für die Lebensmittelkontrolle: Analytisch direkt nachweisen kann man das Nitrit im Fischfleisch nicht. Dafür haben die Betrüger durch den Zusatz von Vitamin C gesorgt, welches das Nitrit chemisch umwandelt und so verschwinden lässt.
Kontroll-Lücke mit neuer Methode geschlossen
Diese Kontroll-Lücke hat das Kantonale Laboratorium nun geschlossen: Mit einer neuen Methode wird nicht nach dem Nitrit, sondern nach dem Umwandlungsprodukt Lachgas gesucht. Zeigt der Test für eine Probe Lachgas an, ist dies der Beweis, dass das Thunfischfleisch zuvor mit Nitrit behandelt wurde. Die erste Marktkontrolle an dreizehn Proben zeigte, dass bei fast der Hälfte der Proben dem Frischeaspekt mit Nitrit nachgeholfen wurde.
Die Lebensmittelkontrolle sowie die Importeure und Händler haben mit der entwickelten Methode des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt nun ein neues Werkzeug in der Hand und können mit dem neuen Nachweisverfahren Thunfisch künftig besser kontrollieren. Die Importeure und Händler sind in der Pflicht, ihre rechtlich vorgeschriebene Selbstkontrolle entsprechend anzupassen.
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