Echter Pelz soll künftig explizit als solcher gekennzeichnet werden. Diese und weitere Anpassungen der Pelzdeklarationsverordnung hat das Eidgenössische Departement des Innern bis Mitte Mai 2019 in die Vernehmlassung gegeben.
Ziel der neuen Verordnung soll eine klare und rasche Information der Kundschaft sein. Künftig sollen auch Laien eindeutig zwischen Kunstpelz und Echtpelz unterscheiden können. Weiter soll die Deklarationsmöglichkeit «unbekannt» eingeführt werden, wenn die Herkunft nicht bestimmt werden kann.
Weitere Anpassungen betreffen die Deklaration von Pelzen von Zuchttieren. Künftig soll es nur noch zwei Deklarationen von Haltungsformen geben: «Käfighaltung mit Gitterböden» oder «Gruppenhaltung» (stets ohne Gitterböden). Für die Haltung von Kaninchen werden weitere Deklarationsmöglichkeiten geschaffen, da die Haltung von Kaninchen in Käfigen mit Gitterböden in der Schweiz verboten ist.
Die Anpassungen sind das Resultat des Berichts zur Pelzdeklarationspflicht, der vom Bundesrat 2018 veröffentlicht worden ist. Die Pelzdeklarationsverordnung ist seit 2013 in Kraft. Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das eine solche Gesetzgebung kennt.
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