Subventionen 2025 für Zeitungen und Zeitschriften
Von:mm/f24.ch
Im Jahr 2025 wird die Ermässigung für die Zustellung der geförderten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse durch die Schweizerische Post 28 Rappen pro Exemplar betragen – 3 Rappen mehr als in diesem Jahr. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten 22 Rappen pro Exemplar und damit 2 Rappen mehr als 2024. Der Bundesrat hat diese Ermässigungen an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 festgelegt.
Bei den Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse wurden per 1. Oktober 2024 insgesamt 147 Titel über die indirekte Presseförderung unterstützt. Das sind genauso viele wie im Vorjahr. Die Zahl der geförderten Exemplare ging hingegen um 5,9 Millionen zurück und liegt neu bei 104,6 Millionen.
Trotz dieser Abnahme wurden 2023 mehr Fördermittel ausbezahlt, als zur Verfügung standen. Die Mehrausgaben beliefen sich auf 0,6 Millionen Franken. Selbst nach Abzug dieses Betrags von den 30 Millionen Franken, die gesetzlich für 2025 vorgegeben sind, reicht der Restbetrag aus, damit der Bundesrat die Ermässigung für die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse von 25 Rappen pro Exemplar im Jahr 2024 auf 28 Rappen für 2025 erhöhen kann.
Auch für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse beschloss der Bundesrat, die Ermässigung für die Zustellung durch die Post heraufzusetzen, und zwar um 2 Rappen auf 22 Rappen. Tatsächlich kommen zu den 20 Millionen Franken, die 2025 zur Förderung dieser Kategorie vorgesehen sind, Fördermittel in Höhe von 1,9 Millionen Franken hinzu, die 2023 nicht verwendet wurden.
Per 1. Oktober 2024 wurden 870 Titel über die indirekte Presseförderung unterstützt, das sind 43 weniger als im Vorjahr. Die jährliche Versandmenge sank gegenüber 2023 um 6,9 Millionen Exemplare auf 99 Millionen.
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