Aargauer Transparenzregeln zur Politikfinanzierung
Von: mm/f24.ch
Die Finanzierung von Parteien und Wahl- und Abstimmungskampagnen soll im Kanton Aargau transparenter werden. Dies fordert eine Motion der FDP-Fraktion. Der Regierungsrat schickt deshalb einen Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte in die Anhörung. Die Anhörung dauert bis zum 15. Januar 2025.
Der Bund hat Transparenzregeln zur Politikfinanzierung geschaffen, die seit Oktober 2022 in Kraft sind. Nun zieht der Kanton Aargau nach und schafft Regeln, um die Finanzierung von Parteien und parteilosen Mitgliedern des Grossen Rats sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen offenzulegen. Der Regierungsrat schickt einen Vorschlag (Beilage 1, Beilage 2) zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) in die Anhörung.
Die Offenlegungspflichten sollen analog den Bundesvorgaben ausgestaltet werden. Wo nötig, werden die aus dem Bundesrecht übernommenen Bestimmungen an die kantonalen Gegebenheiten angepasst. Einzelbereiche werden bewusst abweichend zum Bundesrecht geregelt.
Für Bereiche, die das Bundesrecht nicht regelt, die aber für die Umsetzung der kantonalen Transparenzvorlage von Bedeutung sind, werden passende Regelungen geschaffen.
Offenlegung der Parteifinanzierung
Eine Pflicht zur Offenlegung für die Parteien im Grossen Rat besteht für alle Einnahmen und alle wirtschaftlichen Vorteile, die freiwillig gewährt wurden (geldwerte und nicht geldwerte Zuwendungen). Dies gilt für Zuwendungen ab einem Wert von 15'000 Franken.
Zudem müssen die Parteien alle Beiträge offenlegen, welche sie von Grossrätinnen und Grossräten, vom Grossen Rat gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (wie Mitglieder des Erziehungsrats oder des Aargauer Kuratoriums) sowie vom Volk gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der kantonalen Exekutive (Regierungsräte) und Judikative (Gerichtspräsidien) erhalten.
Mitglieder des Grossen Rats, welche parteilos sind, sollen ebenfalls ihre Zuwendungen ab dem Wert von 15'000 Franken offenlegen, die sie im Zusammenhang mit der Finanzierung ihrer politischen Tätigkeit erhalten.
Offenlegung der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen
Im Rahmen von Wahl- und Abstimmungskampagnen sollen natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften ebenfalls Transparenz bezüglich ihrer Finanzierung schaffen, wenn sie dafür mehr als 50'000 Franken aufwenden.
Dies gilt für Kampagnen, die eine Wahl in den Ständerat, eine Wahl in den Grossen Rat, eine Wahl in den Regierungsrat oder eine Wahl auf Bezirks- oder Kreisebene (Bezirksgerichtspräsidien, Bezirksrichterinnen und -richter, Mitglieder des Bezirksschulrats und Friedensrichterinnen und Friedensrichter) sowie kantonale Abstimmungen unterstützen. Offengelegt werden müssen alle Einnahmen, die zur Finanzierung der Kampagne beigetragen haben.
Das umfasst alle geldwerten und nicht geldwerten Zuwendungen, die in den letzten zwölf Monaten vor der Abstimmung oder Wahl erfolgt sind und den Wert von 15'000 Franken pro Zuwenderin beziehungsweise Zuwender und Kampagne überschreiten.
Finanzkontrolle und Staatskanzlei als Kontrollstelle zuständig
Die Zuständigkeit für die Aufgaben im Zusammenhang mit den Transparenzregeln soll abweichend vom Bund im Kanton Aargau zwischen der Finanzkontrolle und der Staatskanzlei aufgeteilt werden. Die Staatskanzlei soll insbesondere für die Entgegennahme der offenzulegenden Angaben zuständig sein, indem sie mittels einer Software ein Register zur Verfügung stellt, in das die offenlegungspflichtigen Personen und Organisationen die Daten eintragen können. Die Finanzkontrolle soll für die Kontrolle der offenzulegenden Angaben zuständig sein.
Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich am 1. November 2026 in Kraft treten.
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