Aargauer Geschäftsverkehrsgesetzes soll revidiert werden
Von: mm/f24.ch
Der Aargauer Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Gesetz über die Organisation des Grossen Rats und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) einer Teilrevision zu unterziehen. Das Geschäftsverkehrsgesetz regelt die Grundsätze parlamentarischer Tätigkeit auf kantonaler Ebene sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere dem Regierungsrat.
Die vorliegende Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes nimmt mehrere auf dem parlamentarischen Weg eingereichte Anliegen auf. Neu soll sie laut der regierungsrätlichen Botschaft einerseits eine Vertretung bei längerfristigen Abwesenheiten von Parlamentsmitgliedern auf Kantonsebene ermöglichen.
Andererseits soll sie differenziertere Regelungen für die Behandlung und Erledigung überwiesener parlamentarischer Vorstösse im Grossen Rat schaffen. Auch sollen Zugang und Information zu überfälligen parlamentarischen Vorstössen verbessert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen fanden in der durchgeführten Anhörung grundsätzlich Zustimmung.
In die Vorlage Eingang gefunden hat auch die Möglichkeit einer Stellvertreterlösung für Gemeindeparlamente. Obwohl der Grosse Rat seinerzeit eine Motion zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Stellvertretungsmöglichkeit in Einwohnerräten abgelehnt hatte, wurde auch dazu eine Anhörung durchgeführt. Positive und negative Rückmeldungen waren annähernd ausgeglichen. Deshalb wurde das Anliegen ebenfalls in die Vorlage aufgenommen. Mit der vorgesehenen Lösung ist es der jeweiligen Gemeinde mit Einwohnerrat freigestellt, für die Mitglieder ihres kommunalen Parlaments die Möglichkeit einer Vertretung vorzusehen.
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