Der Aargauer Regierungsrat hat die Botschaft für die zweite Beratung zur Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) publiziert. Sie entspricht bis auf wenige formale Änderungen der vom Grossen Rat in 1. Beratung mit grosser Mehrheit gutgeheissenen Vorlage.
Mit der Botschaft für die zweite Beratung präsentiert der Regierungsrat nach wie vor eine für den Kanton und die Gemeinden saldoneutrale und ausgewogene Steuerreform zum Nutzen von allen. Mit den zusätzlichen Bundesmitteln können die neuen Sonderregelungen (Patentbox und zusätzlicher Abzug für Forschung und Entwicklung) vollständig gedeckt werden.
Weiter bleiben die aargauischen Standorttrümpfe tiefe Dividendenbesteuerung, privilegierte Aktienbesteuerung und Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuern erhalten. Wie vom Grossen Rat mit einem Prüfungsauftrag verlangt, werden mit der 2. Botschaft zusätzliche Informationen zum Abzug für Forschung und Entwicklung dargelegt.
Die Beratung im Grossen Rat ist im September 2019 und die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2020 geplant.
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