Der Grosse Rat hat am 25. Oktober 2016 den Regierungsrat beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering mit einer klaren prohibitiven Sanktionsregel zu schaffen.
Littering ist das Wegwerfen von kleinen Mengen Abfällen an Ort und Stelle, ohne die dafür vorgesehenen Abfalleimer oder Sammelstellen zu verwenden. Aktuell wird im Kanton Aargau die Ahndung von Littering in den kommunalen Polizeireglementen mit Bussen zwischen 40 und 100 Franken geregelt.
Mittels einer Ergänzung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (EG UWR) strebt der Regierungsrat eine pragmatische kantonale Lösung an mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken. Zuständig für die Umsetzung sind jedoch weiterhin die Gemeinden.
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