Rettung der Daten der Stiftung meineimpfungen.ch
Von: mm/f24.ch
Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau (SteHAG) und das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) des Kantons Aargau unternehmen mit Unterstützung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) einen Versuch, zur Rettung der Impfdaten von rund 300'000 Schweizerinnen und Schweizern. Die Parteien haben dazu eine Vereinbarung unterzeichnet und dem Eidgenössischen Daten-schutzbeauftragten (EDÖB) vorgelegt. In einem Vorprojekt werden die Integrität der Daten und die Wirtschaftlichkeit der Rettung geprüft.
Im März 2021 nahm die Stiftung meineimpfungen.ch ihre Plattform, die den elektronischen Impfausweis betrieb, wegen schwerwiegender Sicherheitsmängel vom Netz. Mit der anstehenden Liquidation der Stiftung meineimpfungen.ch sind hunderttausende Datensätze von Menschen in der ganzen Schweiz gefährdet.
Auf gemeinsame Initiative der SteHAG, des Kantons Aargau und des BAG und in Abstimmung mit dem EDÖB und dem mit dem Fall betrauten Konkursamt wird ein voraussichtlich letzter Anlauf genommen, einen Weg zu finden, die Daten an die User zurückzugeben.
Im Rahmen eines Vorprojekts prüft die SteHAG gemeinsam dem BAG sowie allfälligen weiteren Stammgemeinschaften und Kantonen, ob sich diese Daten in einem Zustand befinden, der eine Rettung zulässt. Zu diesem Zweck überträgt das Konkursamt mit Zustimmung des EDÖB die Daten dem Kanton Aargau, vertreten durch das DGS, um zu verhindern, dass diese mit dem Abschluss des Liquidationsverfahrens definitiv vernichtet werden. Der Kanton Aargau stellt die Daten der SteHAG unter Einhaltung des Datenschutzes für die Prüfung zur Verfügung.
Die Rettung muss wirtschaftlich und technisch sinnvoll machbar sein und vor allem sicherstellen, dass die Datenschutzrechte der betroffenen Personen jederzeit vollständig gewahrt bleiben. Vertretungen seitens des eidgenössischen sowie des kantonalen Datenschutzes werden im Vorprojekt beigezogen.
Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, verpflichtet sich die SteHAG, sämtliche Daten nachweislich und datenschutzkonform zu vernichten. Im Falle eines positiven Resultats der Prüfung wird ein Folgeprojekt gestartet. Darin soll die Umsetzung der Datenschutzrechte der Betroffenen ermöglicht werden.
Im Rahmen des Vorprojekts können keine Auskunfts- oder Löschungsbegehren von Betroffenen beantwortet werden. Falls von ihnen gewünscht, wird im Folgeprojekt eine datenschutzkonforme Möglichkeit angeboten werden, die eigenen Impfdaten in ein elektronisches Patientendossier zu übernehmen.
Der Bundesrat hat das digitale Impfdossier als strategisch zentrales Anliegen definiert. In den kommenden Jahren wird daher das digitale Impfdossier im Kontext des elektronischen Patientendossiers sowie im Rahmen des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier hohes Gewicht erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass die SteHAG und das BAG einen Versuch unternehmen, die Daten der Stiftung meineimfpungen.ch zu retten.
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