Massnahmepaket für Aargauer Wirtschaft
Von: mm/f24.ch
Der Aargauer Regierungsrat will in Absprache mit der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) 300 Millionen Franken für ein kantonales Massnahmenpaket zur Verfügung stellen. Damit sollen besonders stark von den Folgen der Coronavirus-Pandemie betroffene Unternehmen und selbständig Erwerbende unterstützt werden. Dies in Ergänzung zu den vom Bund beschlossenen Massnahmen. Der Regierungsrat plant das kantonale Massnahmenpaket am 15. April 2020 mittels Sonderverordnungsrecht zu verabschieden. Bei Härtefällen, die nicht durch die Bundesmassnahmen abgedeckt sind, können jedoch per sofort Nothilfe-Gesuche über das Hightech Zentrum Aargau eingereicht werden.
Die Coronavirus-Pandemie hat massive Auswirkungen auch auf die Aargauer Bevölkerung und die Aargauer Wirtschaft. Der drastische Auftrags- und Umsatzrückgang in immer mehr Branchen sowie die vorübergehende Schliessung von Geschäften bringt die Unternehmen an den Rand ihrer Existenz und bedroht breite Bevölkerungsgruppen auch wirtschaftlich.
Der generelle Einbruch der Konsumentenstimmung und die Situation an den Börsen führen zu einem allgemeinen Nachfragerückgang. Je länger die Krise anhält, desto mehr Unternehmen auch anderer Branchen und Privatpersonen werden betroffen sein. Die Anträge auf Kurzarbeit sind auf einem extrem hohen Niveau und die Anmeldungen von Stellensuchenden auf den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben sich verdreifacht.
Der Regierungsrat will mit seinem kantonalen Massnahmenpaket die Bundesmassnahmen ergänzen und verstärken. Der Fokus liegt auf der kurzfristen Nothilfe sowie Liquiditätssicherung. Mögliche Massnahmen zur Wirtschaftsförderung nach der Pandemie-Krise werden später geprüft.
Kantonales Massnahmenpaket
Das kantonale Massnahmenpaket verfolgt drei Stossrichtungen: Beiträge an kleinere Unternehmen, deren Überleben trotz Soforthilfe des Bundes nicht gesichert ist; Ergänzung der Kreditausfallgarantien des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU); individuelle Unterstützung von KMU, deren Situation zusätzliche Kredite oder Beiträge erfordert, welche sonst nicht abgedeckt sind.
Der Regierungsrat will für die drei Stossrichtungen insgesamt 300 Millionen Franken zur Verfügung stellen. In einer ersten Etappe soll auf Mitte April die Hälfte davon freigegeben werden.
Um die kantonalen Massnahmen möglichst optimal und wirksam ausgestalten zu können, wird auf Unternehmen und Branchen fokussiert, die keine oder nur beschränkte Bundeshilfe in Anspruch nehmen können. Dazu hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus der kantonalen Verwaltung und den Aargauer Banken eingesetzt.
Da es sich bei der Coronavirus-Pandemie um eine beispiellose Krisensituation handelt, wird der Regierungsrat aus Zeitgründen die notwendigen rechtlichen Grundlagen für das kantonale Massnahmenpaket über das Sonderverordnungsrecht schaffen. Der Regierungsrat hat die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) am Dienstagabend in einem digitalen Meeting über das geplante kantonale Massnahmenpaket informiert. Die KAPF hat dabei ihre Zustimmung zu den Stossrichtungen, zum Umfang und zum Vorgehen signalisiert.
Der Beschluss zur Sonderverordnung zum Verpflichtungskredit, zum Nachtragskredit für das laufende Jahr und zur Freigabe der Mittel ist für Mittwoch, 15. April 2020 geplant.
Der Regierungsrat wird sich dazu von der KAPF ermächtigen lassen, die für das kantonale Massnahmenpaket notwendigen finanziellen Mittel freigeben zu können. Dem Grossen Rat wird die entsprechende Botschaft zur nachträglichen Beschlussfassung unterbreitet.
Nothilfe-Anträge bei Härtefällen
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die von der Coronavirus-Pandemie stark betroffenen Unternehmen, Gewerbebetriebe, selbständig Erwerbenden, Kulturinstitutionen usw. beim Bund Unterstützung beantragen. In Härtefällen, in denen dies nicht möglich ist, können Nothilfe-Anträge über das Hightech Zentrum Aargau eingereicht werden.
Zusätzliche verwaltungsinterne Unterstützungs- und Entlastungsmassnahmen
Der Regierungsrat beschloss gestern auch diverse verwaltungsinterne Sofortmassnahmen. Dazu gehört unter anderem die Anweisung an die Kantonsverwaltung, vom Kanton zu zahlende Rechnungen ohne Ausnutzung von Zahlungsfristen sofort zu begleichen. Für vom Kanton ausgestellte Rechnungen wird die Zahlungsfrist per sofort und bis auf weiteres von 30 auf 120 Tage erhöht. Als Folge der erweiterten Zahlungsfristen werden die Mahnläufe für Rechnungen des Kantons bis Ende Juni 2020 ausgesetzt.
Landammann Dr. Markus Dieth hat bereits entschieden, dass die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) vom 31. März auf den 30. Juni 2020 erstreckt wird.
Mit dieser Weisung will der Finanzdirektor stark belastete Familien und Einzelpersonen unterstützen. Die Fristerstreckung hilft auch, weil inzwischen bereits Gemeindeverwaltungen ihre Schalter geschlossen haben und nur noch telefonische Auskünfte erteilen.
Beim Steuerbezug sollen Kanton und Gemeinden im Bedarfsfall provisorisch in Rechnung gestellte Steuern stunden oder in der Höhe korrigieren können. Auch bei bereits veranlagten Steuerrechnungen soll die Möglichkeit für Stundungen sowie für Erlassgesuche für Verzugszins bestehen.
In den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus werden bereits gesprochene Förderungs- und Unterstützungsgelder auch für abgesagte Veranstaltungen ausbezahlt, sofern Kosten entstanden sind. Weiter plant der Regierungsrat stark betroffene gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Kanton Aargau, insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales, mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds zu unterstützen. In Aussicht genommen wird ein Betrag von fünf Millionen Franken.
Neben den kantonalen Massnahmen ruft der Regierungsrat auch die Unternehmen, an denen der Kanton beteiligt ist, dazu auf, ihrerseits von der Coronakrise betroffene Unternehmen nach Möglichkeit zu unterstützen.
Im Vordergrund steht die Aufforderung, eingehende Rechnungen ohne Rücksicht auf Zahlungsfristen möglichst umgehend zu bezahlen und die Zahlungsfristen für gestellte Rechnungen – soweit zweckmässig – ebenfalls auf 120 Tage zu erhöhen.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal
zur Festigung und Bereicherung des Wissens»