Aargauer Kulturkonzept für die Jahre 2023 – 2028
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Wirkungsbericht über die Umsetzung des Kulturgesetzes von 2017 bis 2022 und legt mit dem neuen Kulturkonzept 2023 – 2028 die kulturpolitischen Ziele für die nächsten sechs Jahre fest. Er präsentiert damit das zentrale strategische Instrument für die Aargauer Kulturpolitik der nächsten Jahre.
Ziel des Kulturkonzepts 2023 – 2028 ist, in der kantonalen Kulturpolitik Prioritäten und neue Impulse zu setzen, ohne Bewährtes zu vernachlässigen. Die Vitalität der Aargauer Kulturlandschaft ist trotz der einschneidenden Zäsur der Coronavirus-Krise intakt. Sie bewegt sich, nimmt Impulse von aussen auf und wagt Neuerungen. Dies ist unter anderem der erfolgreichen Umsetzung des Kulturkonzepts 2017 – 2022 zu verdanken. Das Potenzial für weitere Entwicklungsschritte ist da. Dieses Potenzial auszunutzen, steht im Fokus der nächsten sechs Jahre der Kulturpolitik im Aargau.
Neue Schwerpunkte in der Kulturpolitik
Der Regierungsrat will gemäss seiner Botschaft mit vier kulturpolitischen Zielen Akzente setzen, um in einem dynamischen Umfeld Bewährtes zu stärken und neue Entwicklungen zu fördern. Die Ziele sind explizit nicht auf einzelne Sparten begrenzt, sondern transversal angelegt. In dieser Offenheit soll die Chance liegen, neuartige Lösungen hervorzubringen:
- Kultur als relevante gesellschaftliche Ressource verankern: Die Kultur leistet einen elementaren identitätsstiftenden Beitrag für den Zusammenhalt unserer demokratischen Gesellschaft. Diesen Wert der Kultur gilt es bewusst zu machen und zu vermitteln.
- Kulturelle Teilhabe stärken: Die kulturelle Teilhabe ist ein zentrales Element des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Möglichst viele Menschen sollen sich im Kanton Aargau mit Kultur auseinandersetzen und diese mitgestalten können.
- Stabilität und Nachhaltigkeit fördern: Gesellschaftlich, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Kulturpolitik sorgt für gute Rahmenbedingungen für das Kulturschaffen, für ein qualitativ hochwertiges Kulturangebot in allen Kultursparten und für den langfristigen Erhalt der Kulturgüter.
- Innovation ermöglichen, Potenziale aktivieren: Der Kanton ermöglicht durch eine flexible und agile Förderung die Weiterentwicklung des vielfältigen Aargauer Kulturlebens und der Aargauer Kulturlandschaft. Dies soll die Initiierung von kreativen Prozessen und das Innovationspotenzial der Aargauer Kulturakteurinnen und -akteure stärken.
Zu den Grundsätzen und Zielen für die Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung von 2023 bis 2028 formuliert das Kulturkonzept insgesamt 33 konkrete Massnahmen. In einem Überblick über die Kulturlandschaft Aargau soll die Bandbreite der Kulturinstitutionen und des professionellen Kulturschaffens, der Laienkultur und des Brauchtums in Musik, Theater und Tanz, Literatur, bildende Kunst und im Film fassbar gemacht werden.
Erarbeitungsprozess
Das Kulturkonzept 2023 – 2028 wurde unter der Federführung des Leiters der Abteilung Kultur, Georg Matter, und der Präsidentin des Aargauer Kuratoriums, Daniela Berger, erarbeitet. Es entstand im Rahmen eines Prozesses. Dazu wurden unter anderem zwei Kulturforen mit Akteurinnen und Akteuren von kulturellen Institutionen, Vereinen und Organisationen, Zivilgesellschaft und Politik durchgeführt. Der Aargauische Kulturverband, Berufsverbände von Kulturschaffenden und Stiftungen wie die Pro Argovia begleiteten den Prozess.
Das Kulturkonzept soll gegenüber Behörden und Kulturakteurinnen und -akteuren im Kanton Transparenz über die Richtung der kantonalen Kulturtätigkeit schaffen und als Basis für den zielgerichteten und wirkungsorientierten Einsatz der finanziellen Mittel dienen.
Das Kulturkonzept 2023 – 2028 ist das zweite Kulturkonzept des Kantons. Den kulturpolitischen Zielen für die Jahre 2023 – 2028 übergeordnet bleiben die langfristigen Ziele der Kulturförderung, -pflege und -vermittlung, wie sie in der Verfassung und im Gesetz festgeschrieben sind.
Zusammen mit dem neuen Kulturkonzept hat der Regierungsrat den von externen Fachexpertinnen und -experten erstellten Wirkungsbericht zur Umsetzung des Kulturgesetzes und des ersten Kulturkonzepts 2017 – 2022 vorgelegt. Damit erfüllt er seinen gesetzlichen Auftrag, dem Grossen Rat periodisch über die Wirksamkeit der getroffenen kulturpolitischen Massnahmen Bericht zu erstatten.
Mit dem Label Kulturkanton Aargau formuliert der Kanton einen Anspruch an sich selbst. Dieser basiert auf dem kulturellen Erbe und dem vielfältigen, regional verankerten Kulturangebot. Die finanziellen Rahmenbedingungen beurteilt der Wirkungsbericht als eher knapp. Der Kanton Aargau liegt bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Kultur im interkantonalen Vergleich lediglich an 21. Stelle und damit im hinteren Drittel aller Kantone.
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