Aargauer Geschäftsverkehrsgesetzes soll revidiert werden
Von: mm/f24.ch
Das Gesetz über die Organisation des Grossen Rats und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) wird einer Teilrevision unterzogen. Die Anhörung dauert bis 31.12.2020.
Das Geschäftsverkehrsgesetz regelt die Grundsätze parlamentarischer Tätigkeit auf kantonaler Ebene sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere dem Regierungsrat. Die vorliegende Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes nimmt mehrere auf dem parlamentarischen Weg eingereichte Anliegen auf. Sie eröffnet einerseits neu die Möglichkeit einer Vertretung von Parlamentsmitgliedern auf Kantonsebene bei deren längerfristigen Abwesenheit. Andererseits schafft sie differenziertere Regelungen für die Behandlung und Erledigung überwiesener parlamentarischer Vorstösse im Grossen Rat. Auch sollen Zugang und Information zu überfälligen parlamentarischen Vorstössen verbessert werden.
Da der Grosse Rat die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Stellvertretungsmöglichkeit in Einwohnerräten abgelehnt hat, ist diese nicht Bestandteil der Gesetzesvorlage. Im Anhörungsbericht werden jedoch im Sinne einer vollständigen Bearbeitung der Thematik Ausführungen dazu gemacht. Ausserdem wird das Anliegen im Fragebogen aufgeführt, damit die Anhörungsteilnehmenden ihre Einschätzung dazu abgeben können. Die Änderungen betreffend Vertretungsregelung benötigen zudem eine Verfassungsrevision.
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