Aargauer Gewerbe will im Spitalbereich sparen
Von: mm/f24.ch
Der Aargauische Gewerbeverband AGV und die Aargauische Industrie- und Handelskammer AIHK haben vom Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Stefan Felder die Studie «Gesundheitswesen des Kantons Aargau – Situationsanalyse und Handlungsempfehlungen»i erarbeiten lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die stark steigenden Kosten für das Gesundheitswesen den Staatshaushalt aus dem Gleichgewicht bringen. Die Studie zeigt verschiedene Einsparmöglichkeiten auf, welche in kantonaler Kompetenz liegen und die hohe Qualität unseres Gesundheitswesens nicht gefährden.
Die aargauischen Gesundheitskosten sind im interkantonalen Vergleich noch unter-durchschnittlich. Sorgen bereitet aber dem Gewerbe die aussergewöhnlich hohe Wachstumsrate. In den vergangenen zwanzig Jahren sind die Pro-Kopf-Ausgaben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gesamtschweizerisch um 4,0 Prozent jährlich gestiegen.
Im Aargau lag die Steigerungsrate bei 4,7 Prozent – nur fünf Kantone verzeichneten einen noch höheren Wert. Die bereinigten Ausgaben des Kantons Aargau für die Gesundheit sind von 2008 bis 2015 von 728 Franken pro Einwohner auf 1‘306 Franken gestiegen (+79,5 Prozent). Haupttreiber dieser Entwicklung waren die stationären Spitalkosten.
Kanton muss insbesondere im Spitalbereich handeln
In wenigen Wochen soll die Vernehmlassung zur Teilrevision des Spitalgesetzes starten. Diese muss gemäss der Studie zur Kostenbremsung genutzt werden. Vor diesem Hintergrund und gestützt auf die im Rahmen der erwähnten Studie gewonnenen Erkenntnisse fordern AGV und AIHK die Umsetzung der folgenden fünf Massnahmen:
- Rückzug des Kantons und der Gemeinden aus der Trägerschaft der Spitäler
- Öffentliche Ausschreibung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen
- Freie Tarifgestaltung der Gemeinden in der Langzeitpflege
- Senkung der kantonalen Höchsttarife im Heim bei den Ergänzungsleistungen zur AHV
- Öffentliche Ausschreibung der Versorgungspflicht (Spitex) mit vorgängiger Prüfung der Notwendigkeit
Grosses Einsparpotenzial ohne Qualitätsabbau
Mit der Umsetzung dieser Massnahmen lasse sich bereits kurzfristig ein Einspareffekt erzielen. Gemäss Abschätzung der Studienautoren ist namentlich bei der Ausschreibung gemeinwirtschaftlicher Leistungen und der Senkung der Höchsttarife im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen zur AHV kurzfristig ein Einsparpotenzial von über fünf respektive zehn Millionen Franken jährlich vorhanden.
Das höchste Einsparpotenzial bestehe im Rückzug des Kantons und der Gemeinden aus der Trägerschaft der Spitäler. Mittel- bis langfristig liessen sich mit dieser Massnahme mehr als zwanzig Millionen Franken jährlich einsparen. Laut der Studie weisen auch die Bereiche der Tarifgestaltung in der Langzeitpflege und die Ausschreibung der Versorgungspflicht (Spitex) mittel- bis langfristig mit je über zehn Millionen Franken jährlich ein hohes Einsparpotenzial auf.
Diese Massnahmen bringen gemäss der Studie keine Verschlechterung der Qualität des Gesundheitssystems mit sich. Alle fünf Massnahmen liessen sich ohne Änderungen des Bundesrechts in kantonaler Kompetenz umsetzen.
AGV und AIHK sind von der Effektivität dieser Massnahmen überzeugt und engagieren sich dafür, dass diese Potenziale genutzt werden.
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