Der Aargauer Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat ein Budget mit einem Überschuss fürs 2020 sowie mit ausgeglichenen Planjahren. Damit kann mit dem AFP 2020–2023 erstmals wieder ein – wenn auch begrenzter – Handlungsspielraum ausgewiesen werden. Der AFP 2020–2023 enthält im Gegensatz zum vorjährigen AFP keine Entnahmen aus der Ausgleichsreserve.
Finanzdirektor Dr. Markus Dieth
"Wir sind mit dem vorliegenden AFP 2020–2023 dem Ziel der nachhaltigen Haushaltsanierung einen bedeutenden Schritt nähergekommen," so Finanzdirektor Dr. Markus Dieth. Dieses erfreuliche Zwischenergebnis stelle jedoch nur eine Momentaufnahme dar. Die Konjunkturlage sei fragil und es stünden sowohl auf Bundesebene wie auch im Kanton politische Forderungen im Raum, die mit hohen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen verbunden seien. "Dies kann rasch zu einem erneuten Anstieg der Finanzierungslücke führen. Der dafür nötige finanzielle Handlungsspielraum ist zurzeit noch nicht vorhanden. Für eine nachhaltige Sanierung der Kantonsfinanzen muss daher der eingeschlagene Weg konsequent weiterverfolgt werden", warnt Dieth.
Reformvorhaben auf Kurs Die Berichterstattung über die Reformvorhaben zeige, dass diese mehrheitlich auf Kurs seien. Mit einer Entlastungswirkung von langfristig durchschnittlich rund 100 Millionen Franken werde die Zielvorgabe des Regierungsrats erreicht.
Die noch laufenden Reformvorhaben sind im AFP 2020–2023 in den zuständigen Aufgabenbereichen als Entwicklungsschwerpunkte enthalten und finanziell abgebildet. Damit sie ihre geplante finanzielle Entlastungswirkung nachhaltig erbringen können, müssen sie nun konsequent umgesetzt werden.
Eckwerte AFP 2020-2023 Der Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 weist folgende Eckwerte auf:
Im Budget 2020 wird ein Überschuss von 45 Millionen Franken erwartet. Die Planjahre 2021–2023 sind ausgeglichen mit einem leichten Überschuss im Jahr 2021 und geringen Fehlbeträgen in den Jahren 2022 und 2023. Sowohl im Budget als auch in den Planjahren noch nicht berücksichtigt ist die vom Grossen Rat geforderte Anpassung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen an die angestiegenen Krankenkassenprämien. Je nach Beschluss des Grossen Rats im Rahmen der 2. Lesung des Steuergesetzes im Herbst 2019 sind damit Mindereinnahmen von jährlich wiederkehrend rund 50 Millionen Franken verbunden. Der für 2020 budgetierte Überschuss von 45 Millionen würde damit hinfällig.
Aufgrund des Reformvorhabens Immobilien ist ab 2021 die geplante Anpassung des massgeblichen Saldos der Finanzierungsrechnung berücksichtigt. Sollte dieses Reformvorhaben nicht wie geplant umgesetzt werden, resultieren in den Planjahren erneut massive Defizite.
Die aktuelle Konjunkturentwicklung geht von einem moderaten Wachstum der Aargauer und der Schweizer Wirtschaft aus. Während weiterhin eine stabile Binnenwirtschaft erwartet wird, halten die Unsicherheiten in der Aussenwirtschaft an. Im Jahr 2019 wird mit 1,3 Prozent ein schwächeres reales BIP-Wachstum als in den Vorjahren erwartet. Im Jahr 2020 wird mit einem realen BIP-Wachstum von 1,7 Prozent, ab 2021 mit 1,8 Prozent gerechnet. Die Teuerung wird für 2020 bei 0,7 Prozent erwartet, mit steigender Tendenz in den Planjahren. Diese Prognose basiert auf dem Stand Juni 2019. Aufgrund der neuesten Entwicklung ist mit einer tendenziell abschwächenden Konjunkturentwicklung zu rechnen. Davon dürfte die Exportwirtschaft besonders betroffen sein, vor allem auch aufgrund der jüngsten Frankenaufwertung. Die vorliegenden Prognosen sind daher mit Vorsicht zu geniessen. Bis zur Beratung der AFP-Vorlage im Grossen Rat im November 2019 können sich die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechend verändern.
Der Ressourcenindex des nationalen Finanzausgleichs sinkt im Jahr 2020 auf 82,2 Prozent (Basis 2014–2016). Der Index ist seit 2015 kontinuierlich gesunken, worin sich die unterdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung des Kantons in den vergangenen Jahren zeigt. Der Ressourcenindex des Kantons Aargau dürfte kurzfristig weiter sinken, dies aufgrund der ertragsschwachen Bemessungsjahre. Im Budgetjahr 2020 wird der Kanton Aargau Beiträge aus dem Ressourcenausgleich in der Höhe von 467,1 Millionen Franken erhalten, rund 59 Millionen mehr als im Vorjahr.
Für das Budgetjahr sowie für die Planjahre wird jeweils eine Lohnerhöhung von einem Prozent beantragt. Diese Lohnentwicklung ist aus Sicht des Regierungsrats aus verschiedenen Gründen angezeigt: Nach Jahren rückläufiger Konsumentenpreise steigen diese seit 2017 wieder an. Für 2020 wird eine positive Teuerung von 0,7 Prozent und ab 2021 von 0,9 Prozent erwartet. Die Umfrage bei den Nachbarkantonen und beim Bund zeigt, dass deren budgetierte Lohnentwicklung 2020 im Durchschnitt +1,1 Prozent beträgt und der Lohnrückstand gegenüber den Nachbarkantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Solothurn, Zug und Zürich im Durchschnitt -3,5 Prozent beträgt.
Für die Kantonssteuern der natürlichen Personen wird eine weiterhin moderate Entwicklung der nominellen Durchschnittslöhne erwartet. Zudem wird der Jahresabschluss 2018 als Basiseffekt weitergeführt, was im Vergleich zum Budget 2019 zu zusätzlichen 85 Millionen Franken (+4,7 Prozent) führen dürfte. Bei den juristischen Personen geht die Steuerprognose von einem leichten Gewinnwachstum aus.
Aufgrund der Entwicklung des Bestands der Spezialfinanzierung des Finanzausgleichs zwischen den Aargauer Gemeinden ist ab dem Jahr 2021 ein Steuerzuschlag von einem Prozent bei den natürlichen Personen eingeplant. Bei Beibehaltung der gegenwärtigen Steuerzuschläge fiele der Fondsbestand im Jahr 2021 unter die in § 22 des Finanzausgleichsgesetzes definierte Zielbandbreite. Im Gegenzug wird der ordentliche Kantonssteuerfuss von 94 auf 93 Prozent gesenkt, sodass die Steuerbelastung für natürliche Personen konstant bleibt. Bei den juristischen Personen führt diese Reduktion des Steuerfusses ab 2021 zu einer geringen Entlastung.
Der bereinigte Aufwand steigt im Budget 2020 gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent. Damit liegt die Aufwandsteigerung im Budgetjahr über dem nominalen BIP-Wachstum (+2,4 Prozent). Einen gewichtigen Beitrag zum Aufwandwachstum tragen die Investitionen in die Strassen- und öV-Infrastruktur bei. Diese werden aber zum grössten Teil über die Spezialfinanzierungen finanziert. Insgesamt steigt der Investitionsaufwand um 23,1 Prozent. Betragsmässig am stärksten wächst der Transferaufwand (+2,6 Prozent), insbesondere im Gesundheitswesen (Spitalfinanzierung, Prämienverbilligung) und im Sozialbereich (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe).
Mit dem Budget 2020 werden die drei finanzpolitisch wichtigsten Schuldengrössen weiter abgebaut. Die neuen und bisherigen Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung werden per Ende 2020 auf unter 200 Millionen Franken gesenkt. Die Schuld der Spezialfinanzierung Sonderlasten wird um 34 Millionen Franken abgetragen, der Bestand fällt dank des hohen Schuldenabbaus in der Jahresrechnung 2018 per Ende 2020 auf unter 600 Millionen Franken. Insgesamt ist im Budget 2020 ein Schuldenabbau in der Höhe von 74 Millionen Franken enthalten. Im AFP 2020–2023 ist über alle Jahre ein Schuldenabbau von total 234 Millionen Franken eingeplant.
Strategische Schwerpunkte des Regierungsrats Die fortschreitende Digitalisierung hält auch in der Verwaltung des Kantons Aargau Einzug. Der Regierungsrat will die damit einhergehenden Chancen und Herausforderungen aktiv nutzen und steuern. Mit der Umsetzung der Dachstrategie SmartAargau will der Regierungsrat die Voraussetzungen schaffen, die Dienstleistungen für Bevölkerung und der Wirtschaft zukunftsgerichtet zu gestalten. Zudem soll der eingeleitete Transformationsprozess zu einer Modernisierung der Verwaltung sowie zu Prozessoptimierungen und gezielten Effizienzsteigerungen führen. Ebenfalls im Rahmen des Programms SmartAargau wird eine neue Personalstrategie erarbeitet, welche die neuen Entwicklungen im Bereich Human Resources berücksichtigen und entsprechend aufnehmen soll.
Gleichzeitig will der Regierungsrat die Standortattraktivität des Kantons Aargau gezielt verbessern. Wesentliche Elemente hierzu sind das Programm Hightech Aargau, der Innovationspark PARK innovAARE in Villigen, das vom Paul Scherrer Institut (PSI) zusammen mit der Fachhochschule Nordwestschweiz sowie Forschungs- und Industriepartnern geplante Technologie-Transferzentrum ANAXAM, die langfristige räumliche Entwicklung der Aargauer Mittelschulen sowie der Bau der Limmattalbahn.
Eine vorausschauende Politik will der Regierungsrat auch im Bildungs-, Sicherheits- und Sozialbereich betreiben. So sollen beispielsweise die Anstrengungen in der Bekämpfung von Cyberkriminalität und Menschenhandel intensiviert werden. Zudem sollen im Rahmen des Projekts "ARCUS" das bisherige Lohnsystem für die Lehrpersonen sowie die Schulleitungen Volksschule abgelöst sowie im Projekt "HaB-AS" die im System der bedarfsabhängigen Sozialleistungen teilweise vorhandenen Schwelleneffekte abgebaut und die Anreizwirkungen zur Erwerbsaufnahme optimiert werden.
Budgetdisziplin Neben dem AFP 2020–2023 und dem Zwischenbericht Gesamtsicht Haushaltsanierung unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat auch die Botschaft Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2019, II. Teil. Er beantragt drei neue Verpflichtungskredite und einen Zusatzkredit sowie zwei Nachtragskredite mit Kompensation, ohne Auswirkungen auf das Budget 2019.
Mit separater Vorlage hat der Grosse Rat bereits einen Nachtragskredit für die Prämienverbilligung von 10,2 Millionen Franken beschlossen; weitere saldowirksame Nachtragskredite werden keine beantragt.
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