Mit der Änderung des Gemeindegesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das bisherige Gemeindebürgerrecht bei Zusammenschluss oder Neubildung von Gemeinden beibehalten werden kann.
Auf Gesuch betroffener Bürgerinnen und Bürger hin soll dem neuen Bürgerrecht (Heimatort) der bisherige Heimatort in Klammern angefügt werden können. Diese individuelle Anpassung ist gebührenpflichtig und hat keine Rechtswirkungen. Das entsprechende Gesuch wird beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt einzureichen sein.
Diese Möglichkeit soll rückwirkend möglich sein. Auch Betroffene von Gemeindeänderungen, die seit dem 1. Januar 2002 rechtskräftig geworden sind, sollen während einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts davon Gebrauch machen können. Dies beginnt mit dem Gemeindezusammenschluss von Zofingen und Mühlethal, der per 1. Januar 2002 erfolgte.
Das durchgeführte Anhörungsverfahren ergab eine mehrheitliche Zustimmung. Der Regierungsrat hat die Botschaft ohne inhaltliche Änderung zuhanden des Grossen Rats verabschiedet, der diese planungsgemäss zum ersten Mal im ersten Quartal 2023 berät. Mit der unterbreiteten Gesetzesänderung wird ein entsprechendes Postulat des Grossen Rats umgesetzt. Das Gesetz soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
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