Aargau erhöht die Tierhalterbeiträge für die Seuchenbekämpfung
Von: mm/f24.ch
Der Regierungsrat erhöht die Tierhalterbeiträge ab 2025 auf Fr. 9.– pro Grossvieheinheit (GVE). Damit soll sichergestellt werden, dass die "Rücklage Tiergesundheit" für den Tierseuchenfall genügend alimentiert ist.
Jährlich zahlen der Kanton, private Tierhaltende sowie Viehhandelsunternehmen in die sogenannte "Rücklage Tiergesundheit" ein. Alle Mittel, die in die Rücklage fliessen, sind zweckgebunden und werden ausschliesslich für die Tierseuchenbekämpfung ausgegeben. Der Kanton trägt jährlich 50 Prozent des Aufwands für die Seuchenbekämpfung; die Tierhaltenden sowie die Viehhandelsunternehmen gemeinsam die restlichen 50 Prozent.
Das nationale Sanierungsprojekt "Moderhinke" führt in den Jahren 2024–2026 zu zusätzlichen Entnahmen aus der Rücklage Tiergesundheit in der Höhe von rund 350'000 Franken pro Jahr. Auch in den Jahren darauf kommt es in geringerem Umfang zu Entnahmen. Ebenfalls führt die höhere Anzahl der Direktabholungen ab Hof, die ebenfalls der Rücklage Tiergesundheit belastet werden, zu einer Reduktion der Rücklage.
Damit die Reserve in der Rücklage Tiergesundheit weiterhin ausreicht, erhöht der Regierungsrat die Tierhalterbeiträge ab 2025 von heute Fr. 5.– auf Fr. 9.– pro GVE. Dazu ändert er die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (V EG TSG).
Für Fische und Bienenvölker sind in der V EG TSG separate Tierhalterbeiträge festgelegt. Die jährlichen Aufwendungen für Bienenkrankheiten betragen rund 90'000 Franken und sind mit dem bestehenden Beitrag von Fr. 1.– pro Bienenvolk ungenügend gedeckt. Die Beiträge pro Bienenvolk, die seit 2022 vom Kanton übernommen werden, erhöht der Regierungsrat deshalb auf Fr. 3.–. Bei den Fischen ist keine Anpassung des jährlichen Beitrags von Fr. 2.– pro 100 kg Fische nötig.
Mit der Anpassung der Tierhalterbeiträge sowie dem Kantonsanteil resultiert ab 2025 eine Mehreinlage von rund 594'000 Franken pro Jahr in die Rücklage Tiergesundheit. Der Umsetzungsvorschlag hat beim Kanton ab dem Budgetjahr 2025 jährlich Mehrkosten von rund 325'000 Franken zur Folge.
Die damit im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2025–2028 verbundene Kostensteigerung wird innerhalb des Aufgabenbereichs des Amts für Verbraucherschutz eingespart.
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