Aargauer Trinkwasser ist uneingeschränkt konsumierbar
Von: mm/f24.ch
Das Amt für Verbraucherschutz vom Kanton Aargau hat die Wasserversorger über zusätzliche Massnahmen im Zusammenhang mit Chlorothalonil-Rückständen im Trinkwasser informiert. Das Trinkwasser wird auch nach dem Verbot von Chlorothalonil weiterhin überwacht. Zudem werden die Untersuchungen auf ein weiteres Chlorothalonil-Abbauprodukt ausgedehnt. Es ist davon auszugehen, dass rund zwei Drittel der Trinkwasserfassungen im Kanton diesbezüglich erhöhte Rückstandswerte aufweisen werden. Trotzdem bleibt das Aargauer Trinkwasser ein sicheres Lebensmittel. Es kann weiterhin ohne Einschränkungen konsumiert werden.
Seit Beginn dieses Jahres ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, verboten. Mit diesem Verbot hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die wichtigste Massnahme ergriffen, um eine Belastung des Trinkwassers durch Abbauprodukte von Chlorothalonil zu reduzieren.
Hintergrund des Verbots ist eine Neubewertung von Chlorothalonil, die im Jahr 2019 durch die zuständigen Bundesstellen stattgefunden hat. Neu gelten sämtliche Abbauprodukte von Chlorothalonil als relevant. Entsprechend ist die Überwachung anzupassen. Auf welche Abbauprodukte die Überwachung ausgerichtet werden soll, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Kantonen am 30. Januar 2020 mittels Schreiben mitgeteilt.
Zusätzlich zum bereits untersuchten Abbauprodukt Chlorothalonilsulfonsäure (R417888) wird die Überwachung eines weiteren Abbauprodukts mit der Bezeichnung R471811 empfohlen. Dies auch zur Beobachtung des Rückgangs der Konzentration im Trinkwasser.
Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) hat die Wasserversorger über den Inhalt dieses Schreibens informiert. Es wird den Wasserversorgern ab März 2020 die Untersuchung des zusätzlichen Abbauprodukts anbieten.
Aargauer Trinkwasser ist weiterhin uneingeschränkt konsumierbar
Aufgrund erster Resultate ist davon auszugehen, dass in rund zwei Dritteln der Trinkwasserfassungen erhöhte Mengen des Abbauprodukts R471811 gefunden werden. Es handelt sich dabei allerdings um einen Stoff, der nicht dieselben Eigenschaften hat wie die Ausgangssubstanz Chlorothalonil. R471811 ist nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht als krebserregend eingestuft.
Bei Überschreitungen des Höchstwertes bezüglich Abbauprodukten von Chlorothalonil müssen die Wasserversorger weiterhin Massnahmen zur Verbesserung der Trinkwasser-qualität prüfen. Wenn hierfür Möglichkeiten bestehen, die zeitnah und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar sind, müssen diese ergriffen werden.
Das AVS berät die Wasserversorger weiterhin bei der Lösungssuche. Im Zentrum stehen dabei nachhaltige Lösungen, die auch regionale und überregionale Betrachtungen berücksichtigen.
Trotz des zu erwartenden häufigen Nachweises von R471811 bleibt das Aargauer Trinkwasser gemäss AVS ein sicheres Lebensmittel und kann weiterhin ohne Einschränkungen konsumiert werden.
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